Bauanträge, die in der Sitzungen des Ausschusses für Bau-, Energie- und Umweltfragen der Stadt Waldkirchen behandelt werden sollen, müssen entsprechend dem Abgabetermin im Stadtbauamt schriftlich eingereicht werden.
Nur wenn bis spätestens zu nachfolgend genannten Terminen die vollständigen Unterlagen (gemäß Bauvorlagenverordnung) vorliegen, besteht die Möglichkeit, die Baugesuche in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bau-, Energie- und Umweltfragen zu behandeln.
Später eingehende Bauanträge und Bauvoranfragen können erst in der darauffolgenden Sitzung behandelt werden.
Die nächsten Sitzungstermine des Ausschusses für Bau-, Energie- und Umweltfragen:
Wir weisen Sie noch darauf hin, dass mit der Einreichung von Bauanträgen auch fachgerechte Entwässerungspläne mit einzureichen sind, damit der Bauantrag behandelt werden kann.