Frohe Weihnachten
23. Dezember 2021
Die besten Wünsche für 2022
30. Dezember 2021
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Stadtrat-Sitzung vom 20.12.2021

1) Grundsatzentscheidungen über Aufstellung eines städtebaulichen Master-/Rahmenplanes und
über ein kommunales Unternehmen für die Entwicklung des Zentrums von Waldkirchen:
Der Stadtrat erteilt seine Zustimmung für die Erstellung eines städtebaulichen
Rahmen-/Masterplanes.
Außerdem stimmte der Stadtrat für die Einrichtung eines kommunalen Unternehmens
(Rechtsform noch offen), mit dessen Hilfe Maßnahmen zur Innenstadtentwicklung effektiver
durchgeführt werden sollen.

2) Aufstellung des Bebauungsplanes „Richardsreut Mitte“ – Satzungsbeschluss:
Der Stadtrat erteilt für den Bebauungsplan den Satzungsbeschluss

.
3) Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung
eines Solarparks in Karlsbach – Aufstellungsbeschluss:
Der Stadtrat beschloss die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines
Bebauungsplanes (SO) „Solarenergie Karlsbach I“ im Parallelverfahren.

4) Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Wotzmannsreut“ – Auslegungsbeschluss:
Der Stadtrat fasste für den Bebauungsplan den Auslegungsbeschluss.

5) Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt 123 (Solarpark Wotzmannsreut) –
Auslegungsbeschuss:Der Stadtrat fasst für die Änderung des Flächennutzungsplanes den Auslegungsbeschluss.

6) Aufstellung des Bebauungsplanes „Ratzing I“ – Aufstellungsbeschluss:
Der Stadtrat fasste den entsprechenden Aufstellungsbeschluss.

7) Beitrags- und Gebührenkalkulation zur Abwasserentsorgung – Rückwirkungsbeschluss BGS-EWS
der Stadt Waldkirchen:
Der Stadtrat fasste den entsprechenden Rückwirkungsbeschluss.

8) Beitrags- und Gebührenkalkulation zur Wasserversorgung – Rückwirkungsbeschluss BGS-WAS der
Stadt Waldkirchen:
Der Stadtrat fasste den entsprechenden Rückwirkungsbeschluss.

9) Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke Waldkirchen – Prüfung durch die MTG Mittelbayerische
Treuhandgesellschaft mbH und Genehmigung durch den Stadtrat:
Der Stadtrat stellte gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung den Jahresabschluss, den
Anhang mit Anlagennachweisen, die Erfolgsübersicht und den Lagebericht 2020 der Stadtwerke
Waldkirchen fest.

10) Jahresabschuss 2020 der Stadtwerke Waldkirchen – Entlastung des Bürgermeisters als
Werksleiter:
Der Stadtrat erteilte gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung dem 1. Bürgermeister als
Werkleiter der Stadtwerke die Entlastung zum Jahresabschluss.