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18. Dezember 2020Bürgermeister treffen sich
21. Dezember 2020Regelung für Gottesdienste und Christmette
Gottesdienste im Freien sind unter Einhaltung der Anforderungen des § 6 der 11. BayIfSMV gestattet.
Im Hinblick auf die angesprochene Christmette weisen wir ergänzend darauf hin, dass der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung landesweit von 21 Uhr bis 5 Uhr untersagt ist. Die Teilnahme an einem Gottesdienst ist nach § 3 Nr. 1 – Nr. 7 der 11. BayIfSMV kein Grund der, während des Geltungszeitraums der Ausgangssperre, einen Aufenthalt außerhalb einer Wohnung begründet.