
Stadt Waldkirchen stellt klar: Überwachung der Parkflächen erfolgt ohne Einfluss oder Veranlassung der Stadt
19. August 2026Fortführung der Straßenbeleuchtungsumrüstung
Fortführung der Straßenbeleuchtungsumrüstung auf LED im Netzgebiet der Bayernwerk Netz GmbH (außerhalb des Stadtgebiets)
Diese Umrüstung wird durch den Projektträger „Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH, Berlin gefördert.
Es handelt sich um eine 1 :1 -Umrüstung, d.h. es werden bestehende Beleuchtungsstandorte umgerüstet und keine zusätzlichen Straßenbeleuchtungsanlagen gebaut. Ziel der
Umrüstung ist es, den Stromverbrauch der Straßenbeleuchtungsanlagen deutlich mehr als zu halbieren (75 — 80 %) und somit signifikant C02-Ausstoß und Kosten einzusparen.
Die Straßenbeleuchtungsbrennstellen werden mit technischen Leuchten umgerüstet. Diese Leuchten bringen das Licht gezielt in den Bereich auf die Straßen und Gehwege.
Sie erzeugen zudem nur einen extrem geringen Streulichtanteil und minimieren somit die Lichtverschmutzung.
Der erste Abschnitt der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf moderne LED-Technik im Netzgebiet der Stadtwerke Waldkirchen (Stadtgebiet) wurde im Dezember 2025 erfolgreich abgeschlossen. Dabei wurden insgesamt 348 Leuchten erneuert.
Voraussichtlich in der Kalenderwoche 35 d. J. beginnt die Umrüstung der Straßenbeleuchtung im Netzgebiet der Bayernwerk Netz GmbH außerhalb des Stadtgebiets. Im Rahmen dieser Maßnahme werden insgesamt 779 Lichtpunkte auf LED-Technik durch die Bayernwerk Netz GmbH umgerüstet. Die Arbeiten werden voraussichtlich rund zwei Monate in Anspruch nehmen.
Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen und Bildungseinrichtungen.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Link:
www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
20.08.2026

