Neuer Traktor für Bauhof
17. September 2020
Dres. Knollmüller spenden für hilfsbedürftige Kinder
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Verbrennen von Gartenabfällen – NICHT ERLAUBT

Seit 01.01.2017 ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nicht mehr erlaubt.

Das bedeutet, dass Garten- und Waldabfälle inner- und außerorts außerhalb zugelassener Verbrennungsanlagen nicht verbrannt werden dürfen! Bei Nichtbeachtung drohen Strafen bis zu 1.600 €.

Nähere Informationen erhalten Sie im Landratsamt Freyung-Grafenau im Sachgebiet 40.

Telefon: 08551/57-251 oder 57-240