Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist seit Anfang dieses Jahres nicht mehr erlaubt. Das Amt für Ländliche Entwicklung in Regen weist ausdrücklich darauf hin, dass dieses Verbot auch in der jetzigen Situation nach dem Unwetter nicht aufgehoben ist. Das bedeutet, dass auch Waldabfälle außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen nicht verbrannt werden dürfen! Bei Nichtbeachtung drohen Strafen bis zu 1.600 €.