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Stadtrat-Sitzung vom 24.11.2021

1) Aktuelle Informationen durch Herrn Sterner (Fa. Solea AG, Plattling) zu denen im Stadtgebiet Waldkirchen beantragten PV-Freiflächen-Anlagen

2) Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung eines Solarparks bei Mitterleinbach-Unterhöhenstetten – Aufstellungsbeschluss:
Der Stadtrat beschloss die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes „SO Solarenergie Mitterleinbach-Unterhöhenstetten“ im Parallelverfahren.

3) Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung eines Solarparks bei Breinhof – Aufstellungsbeschluss:
Der Stadtrat beschloss die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes „SO Solarenergie Breinhof“ im Parallelverfahren.

4) Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung eines Solarparks bei Kühn – Aufstellungsbeschluss:
Der Stadtrat beschloss die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes „SO Solarenergie Kühn“ im Parallelverfahren.

5) Aufstellung des Bebauungsplanes „Ratzing I“ – Aufstellungsbeschluss:
Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.

6) Aufstellung des Bebauungsplanes „Schlößbach I“ – Satzungsbeschluss:
Der Stadtrat fasste den entsprechenden Satzungsbeschluss.

7) Änderung des Bebauungsplanes „Frischeck“ mit Deckblatt 6 – Satzungsbeschluss:
Der Stadtrat fasste den entsprechenden Satzungsbeschluss.

8) Aufstellung des Bebauungsplanes „Freyunger Straße II“ – Satzungsbeschluss:
Der Stadtrat fasste den entsprechenden Satzungsbeschluss.

9) Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges des Typs LF10 für die Freiwillige Feuerwehr Schiefweg:
Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung, einen Förderantrag bei der Regierung von Niederbayern zu stellen und die erforderlichen Schritte zur Anschaffung des Fahrzeuges zu veranlassen.

10) Gigabit-Förderprogramm des Bundes mit Kofinanzierung Bayern:
Der Stadtrat beschloss, dass Gigabit-Förderprogramm des Bundes mit Kofinanzierung Bayern in Anspruch zu nehmen und das Förderprogramm gemäß der Bayerischen Gigabit-Richtlinie nicht weiterzuverfolgen.