Stadtrat-Sitzung vom 24.11.2021
26. November 2021Kunstprojekt in der Grundschule
26. November 2021Im Landkreis Freyung-Grafenau gilt der Regionale Hotspot-Lockdown
Im Landkreis Freyung-Grafenau gilt der Regionale Hotspot-Lockdown
Das bedeutet insbesondere
Schließung von Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, der Gastronomie, des Beherbergungswesens, von körpernahen Dienstleistungen (ausgenommen Friseure), Sport- und Kulturstätten, Freizeiteinrichtungen
Angebote von Hochschulen, außerschulischen Bildungseinrichtungen und der berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung sind nur noch digital möglich.
Die Schulen und Kindertagesstätten bleiben geöffnet.
Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet, es gilt aber eine Kundenbegrenzung auf einen Kunden je 20 m2 Ladenfläche.
Unberührt bleibt der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssport-ler der Bundes- und Landeskader, soweit die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen ist und Zutritt zur Sportstätte nur solche Personen erhalten, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind.
Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz sind unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich
Übernachtungsangebote sind nur für zwingend erforderliche und unaufschiebbare nichttouristische Aufenthalte mit 3G plus möglich
In der Gastronomie ist nur noch die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Ge-tränken („To go“) erlaubt, der Verzehr vor Ort ist untersagt, sowie unter bestimmten Voraussetzung der Betrieb von Betriebskantinen
Sobald der Inzidenzgrenzwert von 1.000 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen nicht mehr überschritten wurde, kann am sechsten Tag der Hotspot-Lockdown verlassen werden.
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