
Bekanntmachung der Absicht zur Teileinziehung des öffentlichen Feld- und Waldwegs Fl.Nr. 4301/1 der Gemarkung Karlsbach südlich von Hochreut nach Art. 8 Abs. 2 BayStrWG
30. September 2025
Bekanntmachung Widmung Parkplatz „Jandelsbrunner Straße“
1. Oktober 2025Förderaufruf: Unterstützung für Kleinprojekte in den ILE Abteiland-Kommunen

Gefördert werden können Projekte von Einzelpersonen, Vereinen und Institutionen.
Was kann gefördert werden?
Förderfähig sind Projekte, die einen Beitrag zur Stärkung der Jugendarbeit, zum Natur- und Umweltschutz oder zur Bereicherung des kulturellen Lebens leisten – kurz: Projekte, die der Gemeinschaft dienen und die Lebensqualität in der Region steigern.
Rahmenbedingungen der Förderung:
- Projektvolumen: bis 20.000 €
- Fördersatz: bis zu 80 % (maximal 10.000 € pro Projekt)
- Projektlaufzeit: Umsetzung bis spätestens September 2026
- Zur Verfügung stehendes Fördervolumen: 75.000 € (davon 67.500 € ALE, 7.500 € ILE Abteiland-Kommunen)
- Wichtig: Mit den Projekten darf erst nach Förderzusage begonnen werden!
Frist: Projektvorschläge können bis zum 18. November 2025 eingereicht werden bei:
Markt Untergriesbach, Tobias Hegedüsch, Marktplatz 24, 94107 Untergriesbach,
Tel. 08593 9009-22, E-Mail: tobias.hegeduesch@untergriesbach.com
Für Fragen steht die Umsetzungsbegleiterin der ILE Abteiland, Edith Stadlmeyer, Tel. 08581 202-61, E-Mail: abteiland@waldkirchen.de zur Verfügung.
Vor der Antragstellung ist das Vorhaben für Waldkirchner Projekte mit der Stadt Waldkirchen (Frau Altendorfer-Kristl) abzustimmen. Über die eingegangenen Vorschläge entscheidet anschließend ein Gremium.
Der ausführliche Förderaufruf, die erforderlichen Antragsformulare sowie weitere Informationen stehen ab sofort auf der Homepage der ILE Abteiland zum Download bereit: www.abteiland.de/regionalbudget
