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Ansammlungsverbot an Silvester

Zur Bekämpfung des Corona-Virus im Landkreis Freyung-Grafenau ist in bestimmten publikumsträchtigen Gebieten der Landkreisstädte Freyung, Grafenau und Waldkirchen in der Silvesternacht ein sowohl zeitlich als auch räumlich begrenztes Ansammlungsverbot notwendig.

Die entsprechende Allgemeinverfügung auf der Grundlage der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt am Silvester-Tag um 15 Uhr in Kraft. Die Regelungen treten mit Ablauf zum 1. Januar 2022 um 9 Uhr außer Kraft, gibt das Landratsamt FRG in einer Pressemitteilung bekannt.
In diesem Zeitraum sind Ansammlungen von mehr als zehn Menschen im festgelegten räumlichen Geltungsbereich (siehe auch Skizzen) untersagt. „Über zehn Personen hinausgehende Menschenansammlungen haben sich entsprechend dieser Vorgaben unverzüglich zu zerstreuen“, ist in der Mitteilung nachzulesen.

Baronreihe
Büchl
Chorreihe
Ertlbrunn
Färbergasse
Hauzenbergerstraße (im Bereich des Rathauses und dortigen Spielplatzes)
Jahnstraße
Jandelsbrunnerstraße von Stadtmitte bis zur Zufuhrstraße
Kapellenstraße
Kirchenweg
Marktmühlenweg
Marktplatz
Passauer Straße stadtauswärts bis Einmündung Gartenstraße
Rathausplatz
Ringmauerstraße
Schmiedgasse
Weißbräugasse
Zufuhrstraße
Stadtpark
Severin-Freund-Platz