
Übergabe des Hufeisen-Hasch-Abzeichens
22. April 2025Rathaus und Bauhof am 02.05.2025 geschlossen
23. April 2025Bekanntmachung der Absicht zur Teileinziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges
Bekanntmachung
der Absicht zur Teileinziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 1893 der Gemarkung Schiefweg
südl. von Hauzenberg nach Art. 8 Abs. 2 BayStrWG
Die Stadt Waldkirchen beabsichtigt, den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 1893 der Gemarkung Schiefweg teilweise einzuziehen. Die Absicht der Einziehung ist nach Art. 8 Abs. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) drei Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 26.03.2025 beschlossen, die Teileinziehung des öffentlichen Feld- und Waldweg Flur-Nr. 1893 der Gemarkung Schiefweg durchzuführen. Die Stadt Waldkirchen als Straßenbaubehörde für gemeindliche Wege ist zuständig für die Durchführung des Verfahrens (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG). Das Verfahren beginnt mit der Bekanntmachung der Absichtserklärung zur Einziehung. Daran schließt sich die Einziehung durch Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung mit erneuter Bekanntmachung an.
Beabsichtigt ist die Einziehung folgender Wegefläche:
- Beginn: Höhe südl. Fl.Nr. 1892, Gemarkung Schiefweg
- Ende: Nr. 1895, Gemarkung Schiefweg
- Länge: 265 m
- Begründung: Die Wegefläche wird für öffentliche Zwecke nicht mehr benötigt
Die Pläne und Unterlagen zur Einziehung liegen während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses im Bauamt, Rathausplatz 1, 94065 Waldkirchen, für die Dauer von drei Monaten (bis einschl. 22.07.2025) aus und können in dieser Zeit eingesehen werden. Während der Dauer der Auslegung können auch Anregungen und Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Nach Abschluss der Auslegung ist die Teileinziehung vorgesehen.
Waldkirchen, 22.04.2025
STADT WALDKIRCHEN
gez.
Krieg
öffentlicher Feld- und Waldweg Fl.Nr. 1893, Gemarkung Schiefweg (blaue Markierung):
Geplante Einziehung Fl.Nr. 1893, Gemarkung Schiefweg: