Waldkirchner Jubiläumsbriefmarken im Rathaus erhältlich
18. September 2023Wirtshauslesung des Bezirks Niederbayern in Waldkirchen
18. September 2023Bitte Plakatierungsverordnung beachten!
Aufgrund der Plakatierungsverordnung sind Wahlplakate nur an den dafür vorgesehenen Stellen und den vorgegebenen Größen anzubringen.
Vorgesehene Stellen zum plakatieren können aus der Plakatierungsverordnung entnommen werden.
Anderweitig aufgestellte und aufgehängte Wahlwerbung wird im Stadtgebiet kostenpflichtig entfernt.