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Vorsicht beim Abbrennen von Lagerfeuern

Vorsicht beim Abbrennen von Lagerfeuern

Ein gemütliches Lagerfeuer zum Abschluss eines schönen Tages macht allen Spaß. Damit die Freude ungetrübt bleibt, ist es wichtig einige Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln zu beachten. Damit schützen Sie sich selbst ebenso wie Ihre Nachbarn und die Natur in Ihrer Umgebung.

Lagerfeuer sind grundsätzlich nicht verboten. Durch Rauch und Funkenflug kann es jedoch zur Belästigung oder Gefährdung der Nachbarschaft kommen.

Wo darf kein Feuer entzündet werden?

Das Abbrennen von Lagerfeuern setzt das Einverständnis der Eigentümer der Flächen voraus, auf denen das Feuer abgebrannt werden soll. Auf öffentlichen Flächen (Straßen, Wegen und Plätzen) der Stadt Waldkirchen ist das Abbrennen von Lagerfeuern verboten und kann mit Geldbuße geahndet werden (unerlaubte Sondernutzung!).

Offene Feuer dürfen im Wald und bis zu einem Abstand von 100 Metern am Wald nicht entzündet werden bzw. dürfen der Erlaubnis der unteren Forstbehörde (Art. 17 BayWaldG).

Wann darf kein Feuer entzündet werden? Insbesondere bei mehrtägiger Trockenheit steigt die Gefahr von Wald- und Flächenbränden  – aus diesem Grunde ist ab Waldbrandgefährdungsstufe 4 auf Lagerfeuer zu verzichten.

Jeder, der ein Lagerfeuer entzündet oder betreibt, ist für die Folgen durch Brandschäden verantwortlich. Bereits die Gefährdung anderer durch Feuer ist strafbar (§ 306 StGB). Gehen Sie daher sorgsam mit Feuer um und beachten Sie nachfolgende Sicherheitsregeln:

  • Halten Sie ausreichende Sicherheitsabstände ein. Dabei ist der fünffache Durchmesser des Feuers, wenigstens jedoch fünf Meter als Sicherheitsabstand einzuhalten. Zu brennbaren Objekten, wie beispielsweise Zelten oder Pavillons, sind größere Abstände notwendig. Weiteres regelt § 4 der Verordnung über die Verhütung von Bränden.
  • Lassen Sie das Feuer nie unbeobachtet.
  • Beachten Sie auch den Funkenflug und die Rauchausbreitung. Bei störender Beeinträchtigung der Umgebung durch Rauch oder Funken ist das Lagerfeuer umgehend zu löschen.
  • Entfernen Sie brennbare Gegenstände und Bewuchs um die Feuerstelle oder nutzen Sie eine Feuerschale oder einen Feuerkorb.
  • Halten Sie Löschgeräte bereit, um bei einer ungewünschten Brandausbreitung eingreifen zu können. Geeignete Löschmittel bzw. Löschgeräte können sein: Eimer mit Wasser, angeschlossene Garten-Wasserschläuche, geeignete Feuerlöscher etc.
  • Nach dem Lagerfeuer ist die Feuerstelle vollständig abzulöschen.