Neuer Traktor für Bauhof
17. September 2020Dres. Knollmüller spenden für hilfsbedürftige Kinder
17. September 2020Verbrennen von Gartenabfällen – NICHT ERLAUBT
Seit 01.01.2017 ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nicht mehr erlaubt.
Das bedeutet, dass Garten- und Waldabfälle inner- und außerorts außerhalb zugelassener Verbrennungsanlagen nicht verbrannt werden dürfen! Bei Nichtbeachtung drohen Strafen bis zu 1.600 €.
Nähere Informationen erhalten Sie im Landratsamt Freyung-Grafenau im Sachgebiet 40.
Telefon: 08551/57-251 oder 57-240