Neuer Traktor für Bauhof

17. September 2020

Dres. Knollmüller spenden für hilfsbedürftige Kinder

17. September 2020

Neuer Traktor für Bauhof

17. September 2020

Dres. Knollmüller spenden für hilfsbedürftige Kinder

17. September 2020

Verbrennen von Gartenabfällen – NICHT ERLAUBT

Seit 01.01.2017 ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nicht mehr erlaubt.

Das bedeutet, dass Garten- und Waldabfälle inner- und außerorts außerhalb zugelassener Verbrennungsanlagen nicht verbrannt werden dürfen! Bei Nichtbeachtung drohen Strafen bis zu 1.600 €.

Nähere Informationen erhalten Sie im Landratsamt Freyung-Grafenau im Sachgebiet 40.

Telefon: 08551/57-251 oder 57-240