Bürgermeister Pollak verabschiedet ausgeschiedene Stadträte
30. Juli 2020
PNP schließt Lokalredaktion in Waldkirchen
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Trauungen am Kurpark-See ab sofort möglich.

Ab sofort sind standesamtliche Trauungen nicht nur im Rathaus und im Auswanderermuseum möglich, sondern auch am Erlauzwiesler See.

Sachverhalt:
Grundsätzlich ist es möglich außerhalb des Rathauses einen Ort für standesamtliche Trauungen zu widmen (§ 14 Abs. 2 PStG, Nr. 14.1 PStG-VwV). Zuständig für die Entscheidung, welcher Ort für Eheschließungen bestimmt wird ist die Gemeinde (§ 1 Abs. 2 PStG, Art 1 Abs. 1 AGPStG, Art. 4 Abs. 1 Satz 1 VGemO).
Die Auswahl hat sich nach den Vorgaben des § 14 Abs. 2 PStG zu richten, wonach die Eheschließung in einer rechtlichen und gesellschaftlichen Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden muss und dem Standesbeamten eine ordnungsgemäße Vornahme seiner Amtshandlung (frei von störenden Umgebungseinflüssen) ermöglicht werden muss.
Außerdem muss bei der Widmung eines Trauungsortes sichergestellt sein, dass die Gemeinde die Dispositionsbefugnis hierüber behält und unter Beachtung des Gleichbehandlungsrundsatzes jedem heiratswilligen Paar die Eheschließung an diesem besonderen Trauungsort möglich sein muss.
Der Platz beim Pavillon des Erlauzwiesler Sees ist unter folgenden Voraussetzgen dafür geeignet:
– Vor Vereinbarung eines Trauungstermins muss sichergestellt werden, dass keine weitere Veranstaltung am See während der Zeremonie stattfindet.
– Um von den Seebesuchern am vorbeiführenden Rundweg des Sees nicht gestört zu werden, muss während der Trauung eine Absperrung zwischen Weg und Pavillon aufgestellt werden.
– Um eine ordnungsgemäße Vornahme der Amtshandlung während der Trauung sicherzustellen, können Trauungen bei schlechter Witterung (Regen, starker Wind) kurzfristig vom Standesbeamten in das Rathaus verlegt werden.
– Von Seiten der Stadt wird ein Tisch und Bestuhlung für ca. 20 Gäste bereitgestellt (Für die Dekoration ist das jeweilige Brautpaar zuständig)
Wegen des Vorbereitungsaufwands am Trauungsort am See wird
– eine Trauung am Pavillon des Erlauzwiesler Sees nur jeden 1. Samstag im Monat bis
maximal 13.00 Uhr angeboten.
– für die Benutzung des Trauungsortes am See dem Brautpaar eine Aufwandsentschädigung
in Höhe von 250,– € in Rechnung gestellt.

Der Stadtrat hat dieser neuen Regelung in der Sitzung vom 29.7.20 zugestimmt.