Bastian Schweinsteiger in Waldkirchen
16. September 2024Büroräume – Wotzmannsreut 7
19. September 2024Stadtratssitzung vom 18.09.2024
Zusammenstellung zur Stadtratssitzung am 18.09.2024
- Erweiterung/Verbesserung der Kläranlage – Umlegung der Kosten:
Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.
- Sanierung Dickenbüchler Straße – Entscheidung Sanierungsvariante:
Der Stadtrat stimmte grundsätzlich für die Sanierung der Dickenbüchler Straße.
- Änderung Flächennutzungsplan (Solarpark Unterhöhenstetten-West) – Abwägung und Feststellungsbeschluss:
Der Stadtrat fasste den entsprechenden Feststellungsbeschluss
- Aufstellung Bebauungsplan „SO Solarpark Unterhöhenstetten-West“ – Abwägung und Satzungsbeschluss:
Der Stadtrat fasste den entsprechenden Satzungsbeschluss.
- Änderung Flächennutzungsplan (SO Solarpark Kühn II) – Abwägung und Feststellungsbeschluss:
Der Stadtrat fasste den entsprechenden Feststellungsbeschluss.
- Aufstellung Bebauungsplan „SO Solarpark Kühn II“ – Abwägung und Satzungsbeschluss:
Der Stadtrat fasste den entsprechenden Satzungsbeschluss.
- Änderung Flächennutzungsplan (Auerbach-Süd) – Billigung Entwurf:
Der Stadtrat fasste den entsprechenden Billigungsbeschluss.
- Änderung Bebauungsplan „Kapellenfeld III + IV“ – Abwägung und Satzungsbeschluss:
Der Stadtrat fasste den entsprechenden Satzungsbeschluss.
- Änderung Ergänzungssatzung „EGS Ratzing-Mitte“ – Aufstellungsbeschluss:
Der Stadtrat fasste den entsprechenden Aufstellungsbeschluss.
- Aufstellung Ergänzungssatzung „Stadl-West“ – Abwägung und Satzungsbeschluss:
Der Stadtrat fasste den entsprechenden Satzungsbeschluss.
- Aufstellung Ergänzungssatzung „Bernhardsberg-Mitte“ – Abwägung und Satzungsbeschluss:
Der Stadtrat fasste den entsprechenden Satzungsbeschluss.
- Aufstellung Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Stierberg“ – Aufstellungsbeschluss:
Der Stadtrat fasste den entsprechenden Aufstellungsbeschluss.
- Gesetzliche Duldungspflicht und Entschädigung von Einspeise- und Direktleitungen nach § 11a EEG:
Der Stadtrat nahm die Informationen über die gesetzliche Duldungspflicht und über die Entschädigung nach dem neuen § 11a EEG zur Kenntnis.