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Stadtratssitzung vom 18.09.2024

Zusammenstellung zur Stadtratssitzung am 18.09.2024

 

  • Erweiterung/Verbesserung der Kläranlage – Umlegung der Kosten:

 

Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.

 

 

  • Sanierung Dickenbüchler Straße – Entscheidung Sanierungsvariante:

 

Der Stadtrat stimmte grundsätzlich für die Sanierung der Dickenbüchler Straße.

 

 

  • Änderung Flächennutzungsplan (Solarpark Unterhöhenstetten-West) – Abwägung und Feststellungsbeschluss:

 

Der Stadtrat fasste den entsprechenden Feststellungsbeschluss

 

 

  • Aufstellung Bebauungsplan „SO Solarpark Unterhöhenstetten-West“ – Abwägung und Satzungsbeschluss:

 

Der Stadtrat fasste den entsprechenden Satzungsbeschluss.

 

 

  • Änderung Flächennutzungsplan (SO Solarpark Kühn II) – Abwägung und Feststellungsbeschluss:

 

Der Stadtrat fasste den entsprechenden Feststellungsbeschluss.

 

 

  • Aufstellung Bebauungsplan „SO Solarpark Kühn II“ – Abwägung und Satzungsbeschluss:

 

Der Stadtrat fasste den entsprechenden Satzungsbeschluss.

 

 

  • Änderung Flächennutzungsplan (Auerbach-Süd) – Billigung Entwurf:

 

Der Stadtrat fasste den entsprechenden Billigungsbeschluss.

 

 

  • Änderung Bebauungsplan „Kapellenfeld III + IV“ – Abwägung und Satzungsbeschluss:

 

Der Stadtrat fasste den entsprechenden Satzungsbeschluss.

 

 

  • Änderung Ergänzungssatzung „EGS Ratzing-Mitte“ – Aufstellungsbeschluss:

 

Der Stadtrat fasste den entsprechenden Aufstellungsbeschluss.

 

 

 

 

  • Aufstellung Ergänzungssatzung „Stadl-West“ – Abwägung und Satzungsbeschluss:

 

Der Stadtrat fasste den entsprechenden Satzungsbeschluss.

 

 

  • Aufstellung Ergänzungssatzung „Bernhardsberg-Mitte“ – Abwägung und Satzungsbeschluss:

 

Der Stadtrat fasste den entsprechenden Satzungsbeschluss.

 

 

  • Aufstellung Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Stierberg“ – Aufstellungsbeschluss:

 

Der Stadtrat fasste den entsprechenden Aufstellungsbeschluss.

 

 

  • Gesetzliche Duldungspflicht und Entschädigung von Einspeise- und Direktleitungen nach § 11a EEG:

 

Der Stadtrat nahm die Informationen über die gesetzliche Duldungspflicht und über die Entschädigung nach dem neuen §  11a EEG zur Kenntnis.