Direktor Atzinger in den Ruhestand verabschiedet
2. Mai 2017Waldkirchen verwöhnt die Mütter kulinarisch
8. Mai 2017Stadtratssitzung vom 03.05.2017
1. Sowohl die Satzung über das Bestattungswesen, als auch die dazugehörende Gebührensatzung wurden neu erlassen. Sie treten eine Woche nach der Bekanntmachung in Kraft und können dann auf der Homepage eingesehen werden (voraussichtlich Mitte Mai). Eine wesentliche Neuerung betrifft die Grabeinfassungen. Waren diese bisher nur im alten Teil des Friedhofs Waldkirchen und in einem Teil des Friedhofs Karlsbach zulässig, so können Einfassungen jetzt in jedem Friedhof und in jedem Friedhofsteil errichtet werden, sofern sie entweder aus Stein oder natürlichem Bewuchs (z.B. Buchs) gefertigt sind. Die Gebühren wurden teilweise angehoben und entsprechen jetzt den gesetzlichen Vorgaben, wonach sie kostendeckend sein müssen.
2. Auf Empfehlung des Werkausschusses werden einzelne Gebühren für das Eisstadion mit Beginn der Eissaison 2017/18 angehoben. Die neuen Gebühren sind demnächst auf der Homepage der Stadtwerke einsehbar.
3. Folgende Bauleitverfahren wurden behandelt:
a) Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt 101 und Aufstellung eines Bebauungsplans „GE Richardsreut II“
b) Änderung des Bebauungsplanes Passauer Straße II, Deckblatt 14
c) Änderung des Bebauungsplanes GE Manzing, Deckblatt 4
hierzu wurden jeweils die Bedenken und Anregungen behandelt und die Auslegungsbeschlüsse gefasst
d) Änderung des Bebauungsplanes Dorn I, Deckblatt 1; die Änderung wurde als Satzung beschlosssen
e) Änderung des Bebauungsplanes Passauer Straße II, Deckblatt 13; aufgrund der eingegangenen Bedenken und Anregungen muss diese Planung erneut ausgelegt werden
f) Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt 111 und Aufstellung eines Bebauungsplans zwischen Erlauzwiesel und Ratzing sowie Einziehung von bisher als Gewerbegebiet ausgewiesener Flächen: zwischen dem Pendlerparkplatz in Erlauwziesel und der Ortschaft Ratzing ist beabsichtigt, ein Gewerbegebiet und ein Mischgebiet auszuweisen. Der entsprechende Grundsatzbeschluss wurde gefasst. In diesem Zuge müssen auf Vorgabe der Landesplanungsstelle bei der Regierung von Niederbayern bisher als Gewerbeflächen ausgewiesene, aber brach liegende, Grundstücksflächen wieder zurück gestuft werden. Es wurde beschlossen, die Flächen westlich des Bauhofs und südwestlich des Gewerbegebiets Manzing zurückzustufen und weitere Flächen im Zuge der beabsichtigten Neuerstellung des Flächennutzungsplans einzuziehen.
Die jeweiligen Unterlagen können im Bauamt eingesehen werden.
4. Als Vorbereitung zum Jahresabschluss 2016 der Stadtwerke hat der Stadtrat festgelegt, den im Jahr 2011 aufgelaufenen Jahresverlust der Stadtwerke Waldkirchen in Höhe von 539.707,53 € den Rücklagen zu entnehmen. Ein Verlustausgleich mit Haushaltsmitteln findet nicht statt.