
Offizielle Eröffnung – Bericht TV Niederbayern
24. Juli 2025Konzert wurde verlegt in die Pfarrkirche
25. Juli 2025Stadtratssitzung am 23.07.2025
Zusammenstellung zur Stadtratssitzung am 23.07.2025
Verabschiedung von Renate Brunner:
Im Rahmen der Stadtratssitzung wurde Renate Brunner von 1. Bürgermeister Heinz Pollak und von dem Stadtratsgremium gebührend und mit allen Ehren in die bald beginnende Freistellungsphase der Altersteilzeit verabschiedet.
Neubau Grundschule Waldkirchen – Genehmigung der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung:
Die Planer stellten dem Stadtrat die Entwurfsplanung sowie die Berechnung der Kosten für den Neubau der Grundschule Waldkirchen vor.
Anschließend stimmte der Stadtrat mehrheitlich für die vorgestellte Entwurfsplanung und für die Kostenberechnung.
Errichtung eines Busbahnhofes und Umbau der Verkehrsanlagen Jandelsbrunner Straße – Genehmigung der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung:
Der Planer stellte dem Stadtrat die Planungen mit Kostenberechnung berechnen. Im Anschluss stimmte das Gremium mehrheitlich für die Genehmigung der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung.
Umbau und Sanierung des Hintermannhauses – Sachstandsinformation zur Planung:
Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.
Seniorengerechtes Wohnen – Gründung einer städtischen GmbH:
Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.
Dorferneuerung Karlsbach – Sachstandsinformation zur Planung:
Die Stadtverwaltung informierte die Mitglieder des Stadtrates über den aktuellen Planungsstand bei der Dorferneuerungsmaßnahme in Karlsbach.
Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED im Gemeindegebiet – Information zur Förderung:
- Bürgermeister Heinz Pollak informierte den Stadtrat über die bereits vom Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) bewilligten Fördermittel für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung im Netzgebiet der Stadtwerke und im Netzgebiet des Bayernwerks.
Es handelt sich um eine 1:1-Umrüstung, wobei ausschließlich an den vorhandenen Beleuchtungsstandorten die bestehenden Leuchtköpfe durch Anbringen der modernen LED-Leuchtköpfe ersetzt werden. Ziel der Umrüstung ist es, den Stromverbrauch der Straßenbeleuchtungsanlagen um mehr als die Hälfte (75 – 80 %) zu reduzieren.
Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED im Netzgebiet der Stadtwerke – Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe:
Mit der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED im Netzgebiet der Stadtwerke soll schnellstmöglich begonnen werden. Um dieses Ziel zu erreichen, ermächtigte der Stadtrat den Bürgermeister – nach erfolgter Angebotseinholung- zur entsprechenden Auftragsvergabe.
Berichte des Umweltbeauftragten, des Inklusionsbeauftragten und des Vereinsbeauftragten der Stadt Waldkirchen:
Herr Stadtrat Hubert Holzbauer (Umweltbeauftragter), Herr Stadtrat Dr. Claus Kappl (Inklusionsbeauftragter) sowie Herr Stadtrat Josef Süß (Vereinsbeauftragter) informierten die Mitglieder des Stadtrates über die aktuellen Entwicklungen in ihren jeweiligen Aufgabenbereichen.
Antrag PCV Waldkirchen auf Genehmigung von zusätzlichen Fachkraftstunden für den Kindergarten St. Peter und die Kinderkrippe St. Magdalena:
Der Stadtrat genehmigte zusätzliche pädagogische Fachkräfte für den Kindergarten Waldkirchen mit einem jährlichen Arbeitgeberbrutto von ca. 94.000 € (St. Peter) und ca. 23.000 € (St. Magdalena) für das Kindergartenjahr 2024/2025.
Das Einvernehmen gemäß Art. 21 Abs. 5 Satz 3 BayKiBiG zur Finanzierung über die Erhöhung des Gewichtungsfaktors von 4,5 + x wird erteilt.
Die kommunale kindbezogene Förderung für das Kindergartenjahr 2025/2026 erhöht sich somit um ca. 38.000 € (St. Peter) und ca. 9.200 € (St. Magdalena).
Antrag Diözesancaritasverband Passau auf Genehmigung von zusätzlichen Fachkraftstunden für den Kindergarten St. Josef in Freyung:
Der Stadtrat genehmigte zusätzliche pädagogische Fachkraftstunden für den Kindergarten St. Josef in Freyung für das Kindergartenjahr 2025/2026.
Das Einvernehmen gemäß Art. 21 Abs. 5 Satz 3 BayKiBiG zur Finanzierung über die Erhöhung des Gewichtungsfaktors von 4,5 + x wird erteilt.
Die kommunale kindbezogene Förderung für das Kindergartenjahr 2025/2026 erhöht sich somit um ca. 3.300 €.
- Änderung Bebauungsplan „Raffelsberg I“ – Aufstellungsbeschluss:
Für die Ermöglichung von 2 Bauparzellen auf einem großen Grundstück beschloss der Stadtrat die Einleitung eines vereinfachten Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Raffelsberg I“.
Aufstellung Bebauungsplan „Auerbach-Süd“ – Aufstellungsbeschluss:
Für den Bereich Auerbach-Süd wurde in den vergangenen Monaten der Flächennutzungsplan geändert und dort ein Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen.
In Auerbach sollen auf einem Flurstück 3 bis 4 Bauparzellen ausgewiesen werden, wobei der Vorhabensträger dort selber ein Wohnhaus errichten möchte. Ein entsprechender Bauplan liegt bereits vor.
Der Stadtrat stimmte der Aufstellung eines Bebauungsplanes „WA Auerbach-Süd“ entsprechend der vorgestellten Pläne zu.
Bauleitplanverfahren für das Gebiet „SO Solarpark Böhmzwiesel-Süd“:
Der Stadtrat stimmte den vorgelegten Entwürfen für die 149. Änderung des Flächennutzungsplanes und für die Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Solarpark Böhmzwiesel-Süd“ Entwurf entsprechend der erfolgten Abwägungen zu. Die Entwürfe sind entsprechend der jeweiligen Abwägungen abzuändern.
Die Entwürfe sind anschließend öffentlich auszulegen und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, zur Stellungnahme vorzulegen.
Aufstellung Bebauungsplan „Ratzing Südost“ – Abwägung und Auslegungsbeschluss:
Im Ortsteil Ratzing sollen auf einer Fläche von rund 3.556 m² drei Parzellen für Wohnhäuser ausgewiesen werden. Nach der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange stimmt der Stadtrat demn vorgelegten Entwurf nach Abwägung aller Stellungnahmen zu. Der Entwurf ist entsprechend der Abwägung abzuändern, öffentlich auszulegen und den betroffenen Behörden zur Stellungnahme vorzulegen.
Aufstellung Ergänzungssatzung „Traxing-Mitte“ – Abwägung und Satzungsbeschluss:
Die Ergänzungssatzung „Traxing-Mitte“ weist im Ortsbereich von Traxing zwei Bauparzellen für eine geordnete Bebauung aus. Im Ortsteil Ratzing sollen auf einer Fläche von rund 3.556 m² 3 Parzellen für Wohnhäuser ausgewiesen werden. Nach der Durchführung der Auslegung für die Öffentlichkeit und nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wog der Stadtrat die eingegangenen Stellungnahmen ab und beschloss den Entwurf der Ergänzungssatzung „Traxing-Mitte“ entsprechender erfolgten Abwägung als Satzung. Die Satzung ist auszufertigen und der Satzungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.
Aufstellung Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Stierberg“ – Abwägung und Satzungsbeschluss:
Die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ermöglicht zum einen die Wiedergabe der tatsächlichen Verhältnisse. D. h., die Satzung stellt klar die Abgrenzung des bebauten Ortsteils Stierberg dar. Zum anderen erfolgt durch die Hinzunahme von Außenbereichsflächen in den Satzungsbereich eine Verbesserung der baulichen Entwicklung in Stierberg. Nach der Durchführung der Auslegung für die Öffentlichkeit und nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wog der Stadtrat die eingegangenen Stellungnahmen ab und beschloss den Entwurf der Satzung „Stierberg“ entsprechender erfolgten Abwägung als Satzung.
- Änderung Bebauungsplan „SO Solarpark Kühn II“ – Abwägung und Satzungsbeschluss:
Die Änderung betrifft den Neubau einer Lagerhalle/Stallung/Maschinenhalle innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans.
Das Gebäude dient dazu, dass die Schafe – welche die „Mäharbeit“ bei den beiden Solaranlagen „Kühn I + Kühn II“ durchführen – in der Winterzeit untergebracht werden können.
Die Schafe benötigen im Winter Futter und hierzu ist neben dem kleinen Stall auch ein Lager für Heu und Kraftfutter nötig.
Außerdem müssen – trotz der „Mäharbeit“ durch die Schafe – mittels Mähmaschinen 1 oder 2 Schnitte pro Jahr zusätzlich durchgeführt werden. Auch diese Maschinen sind in der neuen Lagerhalle unterzubringen.
Nach der Durchführung der Auslegung für die Öffentlichkeit und nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nahm der Stadtrat die eingegangenen Schreiben zur Kenntnis und beschloss den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „SO Solarpark Kühn II“ entsprechend der Abwägung abzuändern. Der Stadtrat beschloss den entsprechend geänderten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „SO Solarpark Kühn II“ als Satzung.
- Änderung Bebauungsplan „Frischeck“ – Abwägung und Satzungsbeschluss:
Die Änderung diente der Ausweisung einer Bauparzelle in einem Bereich der bisher als Grünland ausgewiesen ist. Die Änderung erfolgte im vereinfachten Verfahren.
Nach der Durchführung der Auslegung für die Öffentlichkeit und nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wog der Stadtrat die eingegangenen Stellungnahmen ab. Der Stadtrat beschloss die 8. Änderung des Bebauungsplanes „Frischeck“ entsprechend der vorgenannten Abwägung als Satzung. Die Satzung ist auszufertigen. Der Satzungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung ist anschließend öffentlich bekannt zu machen.
- Änderung Bebauungsplan „Passauer Straße II“ – Abwägung und Satzungsbeschluss:
Durch die Änderung des Bebauungsplanes sollen für die Grundstücke Landshuter Straße
Hausnummern 23, 25 und 31 statt Doppelhäuser nun Einfamilienhäuser festgesetzt werden. Die
Baufenster werden großzügiger gestaltet. Beim Grundstück Landshuter Straße 33 soll ebenfalls
ein größeres Baufenster geschaffen werden, wobei der bestehende Fußweg (Flurnummer 886/86)
teilweise verbreitert wird. Die Grundstücke Landshuter Straße Hausnummern 27 und 29 sollen
eine Nachverdichtung erfahren mit einer höheren Grundflächenzahl sowie einer höheren
Geschossflächenzahl.
Nach der Durchführung der Auslegung für die Öffentlichkeit und nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wog der Stadtrat die eingegangenen Stellungnahmen ab. Der Stadtrat beschloss die 24. Änderung des Bebauungsplanes „Passauer Straße II“ entsprechend der vorgenannten Abwägung als Satzung.
Bekanntgabe der Jahresrechnung 2024 der Stadt Waldkirchen:
Der Stadtrat nimmt vom dargestellten Ergebnis der Jahresrechnung 2024 Kenntnis und verweist sie zur Durchführung der örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Jahresabschluss 2022 der Stadtwerke Waldkirchen – Prüfung durch die MTG Mittelbayerische Treuhandgesellschaft mbH und Genehmigung durch den Stadtrat:
In der Zeit vom 19.06. – 22.06.2023 sowie vom 27.06. – 28.06.2023 hat der Bayer. Kommunale Prüfungsverband den Jahresabschluss 2022 mit den dazugehörigen Steuererklärungen erstellt. Der Jahresabschluss erstreckt sich auf die fünf Betriebszweige Strom-, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung den Karoli-Badepark und das Eisstadion.
Der Stadtrat stellte gem. Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung den Jahresabschluss, den Anhang mit Anlagennachweisen, die Erfolgsübersicht und den Lagebericht 2022 der Stadtwerke Waldkirchen fest.
Der Jahresverlust 2022 in Höhe von 1.241.544,55 € wird auf die neue Rechnung vorgetragen. Der Jahresverlust wird nicht mit Haushaltsmitteln ausgeglichen und ist der allgemeinen Rücklage zu entnehmen.
Jahresabschluss 2022 der Stadtwerke Waldkirchen – Entlastung des Bürgermeisters als Werkleiter:
Die unter Mithilfe des Kommunalen Prüfungsverbandes erstellte Jahresrechnung 2022 wurde von der AWP Wirtschaftstreuhand GmbH geprüft. Gründe, die der Entlastung der Werkleitung entgegenstehen, liegen nicht vor und wurden auch vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss nicht genannt. Der Stadtrat erteilt gem. Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung dem 1. Bürgermeister als Werkleiter der Stadtwerke Waldkirchen die Entlastung zum Jahresabschluss 2022.