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19. September 2023Ausstellung „Kein Durchkommen- Geschichte des Eisernen Vorhangs eröffnet“
22. September 2023Stadtratssitzung am 20.09.2023
Standortkonzept Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen – Beschluss über Anwendung Dokumente:
Der Stadtrat stimmte dem vorliegenden Standortkonzept für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen zu.
Das Standortkonzept ist Entscheidungsgrundlage für künftige Bauleitplanverfahren und gilt für laufende Verfahren, bei denen noch kein Feststellungsbeschluss (Flächennutzungsplan) oder Satzungsbeschluss (Bebauungsplan) erfolgt ist.
Jeder Antrag bleibt jedoch einer Einzelfallprüfung durch den Stadtrat vorbehalten.
Der Stadtrat beschloss, die am 20.09.2023 noch zur Abstimmung stehenden Anträge zu behandeln. Weitere FPV-Anlagen werden dann bis auf Weiteres ab sofort nicht mehr zur Abstimmung gestellt.
- Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldkirchen und Aufstellung eines Bebauungsplanes „SO Solarpark Lämmersreut-Süd“:
Der Stadtrat lehnte die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes ab.
- Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldkirchen und Aufstellung eines Bebauungsplanes „SO Solarpark Stierberg-Ost“
Der Stadtrat lehnte die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes ab.
- Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldkirchen (SO Solarpark Breinhof) – Abwägung und Aufstellungsbeschluss:
Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.
Aufstellung eines Bebauungsplanes „SO Solarpark Breinhof“ – Abwägung und Aufstellungs-beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.
- Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldkirchen und Aufstellung eines Bebauungsplanes „SO Solarpark Kühn II“:
Der Stadtrat beschloss die 146. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes. Der Abstand zur nächsten Bebauung (ein nahegelegenes Einfamilienhaus) muss mindestens 40 m betragen.
- Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldkirchen und Aufstellung eines Bebauungsplanes „SO Solarpark Stierberg-West“ – Aufstellungsbeschluss:
Der Stadtrat lehnte die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes ab.
- Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldkirchen und Aufstellung eines Bebauungsplanes „SO Solarpark Stocking-Ost“:
Der Stadtrat lehnte die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes ab.
- Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldkirchen und Aufstellung eines Bebauungsplanes „SO Solarpark Böhmzwiesel“ – Aufstellungsbeschluss:
Der Stadtrat lehnte drei beantragte Standorte für Solarparks ab. Ein vierter beantragter Solarpark nordöstlich von Böhmzwiesel wurde aber vom Stadtrat genehmigt.
Bebauungsplan „SO Solarpark Karlsbach-Gewerbegebiet“ – Aufstellungsbeschluss:
Der Stadtrat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplanes.
- Änderung des Bebauungsplanes „WA Am Zauberwald“ – Abwägungs- und Auslegungsbeschluss:
Der Stadtrat stimmte den Entwurf des Bebauungsplanes zu, soweit die Grundflächenzahl auf 0,35 und die Geschossflächenzahl auf 0,7 begrenzt wird. Der Entwurf ist entsprechend abzuändern und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist durchzuführen.
Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke Waldkirchen:
Der Stadtrat stellte gem. Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung den Jahresabschluss, den Anhang mit Anlagennachweisen, die Erfolgsübersicht und den Lagebericht 2021 der Stadtwerke Waldkirchen fest.
Der Jahresverlust 2021 wird auf die neue Rechnung vorgetragen. Der Jahresverlust wird nicht mit Haushaltsmitteln ausgeglichen und ist der allgemeinen Rücklage zu entnehmen
Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke Waldkirchen – Entlastung des Bürgermeisters als Werkleiter:
Der Stadtrat erteilte gem. Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung dem 1. Bürgermeister als Werkleiter der Stadtwerke Waldkirchen die Entlastung zum Jahresabschluss 2021
- Änderung des Bebauungsplanes „Freyunger Straße II“ – Abwägung und Satzungsbeschluss:
Der Stadtrat beschließt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Freyunger Straße II“ vom 03.07.2023 als Satzung.
Die Änderungssatzung ist auszufertigen und bekanntzumachen.