Geschwindigkeitskontrollen im Mai 2025
26. Mai 2025
ZF Passau zu Besuch mit Ihren Auszubildenden
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Stadtratsitzung am 30.04.2025

Zusammenstellung zur Stadtratssitzung am 30.04.2025

 

 

Berichte der Seniorenbeauftragten, des Kulturbeauftragten und des Jugendbeauftragten der Stadt Waldkirchen:

 

Frau Stadträtin Renate Cerny (Seniorenbeauftragte) berichtete über die Aktivitäten der Senioren Arbeitsgruppe, wie z.B. die Sprechstunden im Rathaus, das Anschaffen des Senioren Mobils, Begleitung der Friedhofsgruppe und das Erstellen der Homepage, ohne die manches nicht möglich wäre. Sie bedankte sich bei allen Unterstützern, sowie der Stadt, der Presse für die Veröffentlichung der Aktionen.

 

Herr Stadtrat Johann Draxinger (Kulturbeauftragter) informierte über die kulturellen Veranstaltungen die in letzter Zeit begleitet wurden. Er verwies darauf, dass in Waldkirchen viel für Kultur getan wird und wünschte sich, dass noch mehr diese Veranstaltungen besuchen werden. Sein Dank galt auch der Stadt für die finanzielle Unterstützung, denn nur dadurch sind diese überhaupt möglich.

 

Herr Stadtrat Bertram Maier (Jugendbeauftragter) erstattete den Mitgliedern des Stadtrats Bericht über die aktuellen Entwicklungen in der Jugendarbeit. In den Vereinen funktioniere diese wirklich sehr gut. Er möchte in nächster Zeit einen Vereinsjugendtag in der Eishalle veranstalten, bei dem sich Vereine mit einem Stand vorstellen können und dadurch Jugendliche gewinnen können. Leider ist es ihm nicht gelungen ein Jugendforum einzurichten.

 

 

Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2023:

 

Die Stadträte erhielten den Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2023 als Vorlage zur Kenntnis.

Der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2023 wurde zur Kenntnis genommen.

 

 

Bericht des Rechnungsprüfungsauschusses:

 

Stadtrat Ertl trug in seiner Funktion als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses den Bericht des Ausschusses dem Stadtratsgremium vor.

Die Rechnungsprüfung fand in der Zeit vom 11. – 15.11.2024 statt und es wurde besonders Augenmerk auf die zeitnahe Abrechnung der Herstellungsbeiträge, die Förderung des Schwimmunterrichts im Karolibad, die Sanierung der Tiefgaragen, den Hochwasserschutz, sowie auf die Überprüfung der Brücken gelegt.

 

 

Feststellung der Jahresrechnung 2023:

 

Nach Art. 102 Abs. 3 GO hat der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung die Jahresrechnung bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres festzustellen.

Die Jahresrechnung 2023 wurde am 21.06.2024 gelegt und dem Stadtrat in seiner Sitzung vom 24.07.2024 zunächst zur Kenntnisnahme vorgelegt (Art. 102 Abs. 2 GO).

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Zeit vom 11. bis 15.11.2024 die Jahresrechnung 2023 örtlich geprüft (Art. 103 Abs. 1 GO).

 

Der Stadtrat stellte die Jahresrechnung 2023 nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung fest

Entlastung des 1. Bürgermeister gemäß Art. 102 Abs. 2 GO:

 

Gem. Art. 102 Abs. 3 GO hat der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung die Jahresrechnung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.

 

Die Jahresrechnung 2023 wurde in der Zeit vom 11.11. bis 15.11.2024 vom Rechnungs-prüfungsausschuss der Stadt örtlich geprüft und unter dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt festgestellt. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat in seinem Prüfbericht dem 1. Bürgermeister die Entlastung zur Jahresrechnung 2023 zu erteilen.

 

Die Entlastung wird dem 1. Bürgermeister als Leiter der Stadtverwaltung (Art. 46 Abs. 1 Satz 1 GO) erteilt.

 

Der Stadtrat beschloss gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung des 1. Bürgermeisters zur Jahresrechnung 2023.

 

 

Genehmigung des Kindergartenbedarfplanes für 2025-2028:

 

Der Kindergartenbedarfsplan wird für 2025 – 2028 fortgeschrieben. Die Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplanes bis zum Jahr 2028 berücksichtigt folgende Aspekte:

– Entwicklung der Geburtenzahlen

– Inanspruchnahme der Regelkinder-Plätze

– Inanspruchnahme der Kinderkrippenplätze

– Inanspruchnahme von Tagesmütter-Angeboten

– Gastkinder

– Asylkinder

– Berücksichtigung der Integrationskinder

– Errichtung eines Einschulungskorridors vom 01.07. bis 30.09.

 

Der Stadtrat genehmigte den Kindergartenbedarfsplan für die Jahre 2025 – 2028.

 

 

Gründung der Kinderfeuerwehren im Stadtbereich:

 

Die Freiwillige Feuerwehr Unterhöhenstetten hat im März 2025 die Gründung einer Kinderfeuerwehr beantragt.

 

Bei den Freiwilligen Feuerwehren Waldkirchen, Schiefweg, Ratzing, Böhmzwiesel und Karlsbach existiert jeweils bereits eine Kinderfeuerwehr.

 

Die Stadt Waldkirchen hat der Gründung einer Kinderfeuerwehr zuzustimmen, da beispielsweise Kosten für Kleidung und Ausrüstung anfallen können.

 

Mit Erteilung der Zustimmung gehört eine Kinderfeuerwehr zur städtischen Einrichtung und die Mitglieder der Kinderfeuerwehr sind über den kommunalen Unfallversicherungsschutz versichert.

 

Der Stadtrat beschloss die Gründung und Übernahme der Kinderfeuerwehr der freiwilligen Feuerwehr Unterhöhenstetten als städtische Einrichtung und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Umsetzung einzuleiten.

 

Der Stadtrat erteilt außerdem für die bestehenden Kinderfeuerwehren bei den Freiwilligen Feuerwehren Waldkirchen, Schiefweg, Ratzing, Böhmzwiesel und Karlsbach seine Zustimmung.

Änderung der Geschäftsordnung: Wiederzulassung des Tagesordnungspunktes „Wünsche und Anfragen“ im öffentlichen Teil der Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse:

 

Die CSU-Stadtratsfraktion, die Stadtratsfraktion der Bayernpartei sowie die Stadtratsfraktion der SPD/ÖDP/GRÜNE beantragten im März 2025 die Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates Waldkirchen.

 

Die Fraktionen möchten, dass zukünftig der Tagesordnungspunkt „Wünsche und Anfragen“ einzelner Stadträte wieder im öffentlichen Teil der Sitzung stattfindet.

 

Der Stadtrat beschloss die Geschäftsordnung des Stadtrates Waldkirchen entsprechend zu ändern.

 

 

  1. Änderung Flächennutzungsplan (WA Erlauzwiesel-Nord II) – Abwägung und Feststellungsbeschluss:

 

Zur Abgrenzung des bebauten Bereiches und der Schaffung einer weiteren Bauparzelle im Bereich von Erlauzwiesel-Nord hat der Stadtrat in der Sitzung am 09.12.2020 die Durchführung der 127. Änderung des Flächennutzungsplanes (WA Erlauzwiesel-Nord II) beschlossen.

 

Mit Beschluss vom 19.03.2025 billigte der Stadtrat eine Änderung des Entwurfs, da ein wesentlicher Einwand in der frühzeitigen Behördenbeteiligung zum einen die umfangreiche Flächenausweisung als Wohngebiet und zum anderen der Pendlerparkplatz war, der im Landschaftsschutzgebiet Bayer. Wald liegt. Der Entwurf mit Begründung wurde daher überarbeitet.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, fand in der Zeit vom 25.03.2025 bis 25.04.2025 statt.

 

Der Stadtrat nahm von den eingegangenen Schreiben Kenntnis und beschloss den Entwurf zur 127. Flächennutzungsplanänderung entsprechend der vorangegangenen Abwägung abzuändern. Der Stadtrat stellte den entsprechend geänderten Entwurf als 127. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldkirchen fest.

 

 

Aufstellung Bebauungsplan „WA Erlauzwiesel-Nord II“ – Abwägung und Satzungsbeschluss:

 

Zur Abgrenzung des bebauten Bereiches und der Schaffung einer weiteren Bauparzelle im Bereich von Erlauzwiesel-Nord hat der Stadtrat in der Sitzung am 09.12.2020 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „WA Erlauzwiesel-Nord II“ beschlossen.

 

Mit Beschluss vom 19.03.2025 billigte der Stadtrat eine Änderung des Entwurfs, da ein wesentlicher Einwand in der frühzeitigen Behördenbeteiligung zum einen die umfangreiche Flächenausweisung als Wohngebiet und zum anderen der Pendlerparkplatz war, der im Landschaftsschutzgebiet Bayer. Wald liegt. Der Entwurf mit Begründung wurde überarbeitet.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, fand in der Zeit 25.03.2025 bis 25.04.2025 statt. Die eingegangenen Schreiben wurden dem Stadtrat zur Kenntnis gebracht.

 

Der Stadtrat nahm Kenntnis von den eingegangenen Schreiben und beschloss Entwurf des Bebauungsplanes gemäß der vorangegangenen Abwägung abzuändern.

Der Stadtrat beschloss den entsprechend geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „WA Erlauzwiesel-Nord II“ als Satzung.

 

 

  1. Änderung Flächennutzungsplan (SO Solarpark Böhmzwiesel-Süd) – Billigung Entwurfsplanung:

 

Der Stadtrat hat am 20.09.2023 den Aufstellungsbeschluss zur 149. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Solarpark Böhmzwiesel-Süd gefasst.

 

Entsprechend des Aufstellungsbeschlusses ist der Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung vor der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung dem Stadtrat zur Billigung vorzulegen.

 

Der Stadtrat billigte den Entwurf zur 149. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Solarpark Böhmzwiesel-Süd.

 

 

 

Aufstellung Bebauungsplan „SO Solarpark Böhmzwiesel-Süd“ – Billigung Entwurfsplanung:

 

Der Stadtrat hat am 20.09.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „SO Solarpark Böhmzwiesel-Süd“ gefasst.

 

Entsprechend des Aufstellungsbeschlusses ist der Entwurf des Bebauungsplanes vor der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung dem Stadtrat zur Billigung vorzulegen.

 

Der Stadtrat billigte den Entwurf des Bebauungsplanes „SO Solarpark Böhmzwiesel-Süd“.

 

 

 

  1. Änderung Flächennutzungsplan (Auerbach-Süd) – Abwägung und Feststellungsbeschluss:

 

Zur Erfassung bereits bebauter Grundstücke sowie einer geringfügigen Erweiterung der bebaubaren Grundstücke als Abrundung hat der Stadtrat in der Sitzung am 24.05.2024 die Durchführung der 151. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Auerbach-Süd beschlossen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, fand in der Zeit 25.03.2025 bis 25.04.2025 statt.

 

Die eingegangenen Schreiben wurden dem Stadtrat zur Kenntnis gebracht.

 

Der Stadtrat nahm die eingegangenen Schreiben zur Kenntnis und beschloss den Entwurf zur 151. Flächennutzungsplanänderung entsprechend der vorangegangenen Abwägung abzuändern.

 

Der Stadtrat stellte den geänderten Entwurf als 151. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldkirchen fest.

 

 

 

Aufstellung Ergänzungssatzung Karlsbach Konradstraße-Nord – Aufhebungsbeschluss:

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.03.2025 den Aufstellungsbeschluss für die Ergänzungssatzung „Karlsbach Konradstraße-Nord“ gefasst.

 

In Abstimmung mit dem Landratsamt wurde festgestellt, dass für den dortigen Gewerbebetrieb die Ergänzungssatzung nicht ausreichend ist, sondern ein Bebauungsplan aufzustellen ist, der den Bereich als Gewerbegebiet festlegt. Ebenso ist der Flächennutzungsplan in diesem Bereich zu ändern.

 

Der Aufstellungsbeschluss war daher aufzuheben.

 

Der vom Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.03.2025 gefasste Aufstellungsbeschluss für die Ergänzungssatzung „Karlsbach Konradstraße-Nord“ (TOP 11) wurde daher aufgehoben.

 

 

  1. Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung Bebauungsplan „GE Karlsbach Konradstraße-Nord“ – Aufstellungsbeschluss:

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.03.2025 den Aufstellungsbeschluss für die Ergänzungssatzung „Karlsbach Konradstraße-Nord“ gefasst.

 

In Abstimmung mit dem Landratsamt wurde festgestellt, dass für den dortigen Gewerbebetrieb die Ergänzungssatzung nicht ausreichend ist, sondern ein Bebauungsplan aufzustellen ist, der den Bereich als Gewerbegebiet festlegt. Ebenso ist der Flächennutzungsplan in diesem Bereich zu ändern.

 

Für diese Bauleitplanung gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Ergänzungssatzung:

–             Der Gewerbetreibende hat die Kosten für die Bauleitplanverfahren zu tragen.

–             Gegebenenfalls notwendige Erschließungsmaßnahmen zum Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung bzw. Entwässerung sind ebenfalls vom Gewerbetreibenden zu tragen.

 

Der Stadtrat beschoss die Durchführung der 153. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes „GE Karlsbach Konradstraße-Nord“. Der Gewerbetreibende hat die Kosten für die Bauleitplanung sowie gegebenenfalls erforderliche Erschließungskosten zu tragen.

 

 

  1. Änderung der Ergänzungssatzung „Ratzing-West“ – Abwägung u. Satzungsbeschluss

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.09.2024 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung der Ergänzungssatzung „Ratzing-West“ gefasst.

 

Durch die Ergänzungssatzung werden zwei Bauparzellen in diesem Bereich als Grünfläche festgesetzt und eine weitere Bauparzelle ausgewiesen.

 

In der Zeit vom 08.04.2025 bis zum 29.04.2025 erfolgte die öffentliche Auslegung des Entwurfes. Zeitgleich wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, zu dem Entwurf angehört.

 

Die eingegangenen Schreiben hat der Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmte dem Entwurf zur 1. Änderung der Ergänzungssatzung „Ratzing-West“ entsprechend der vorangegangenen Abwägung zu. Der Entwurf ist entsprechend der Abwägung abzuändern.

 

Der Stadtrat beschoss die 1. Änderung der Ergänzungssatzung „Ratzing-West“ entsprechend der Abwägung als Satzung.

  1. Änderung Bebauungsplan „WA Seeblick“ – Aufstellungsbeschluss:

 

Eine Baufirma möchte das Grundstück Flurnummer 345/12 der Gemarkung Ratzing (Seeblick 16) hälftig teilen und auf den beiden Teilflächen je ein Wohngebäude mit 2 Wohneinheiten errichten.

 

Nach dem derzeit gültigen Bebauungsplan für das Baugebiet „WA Seeblick“, Deckblatt 1 widerspricht das Vorhaben den Grundzügen der Planung und der Bebauungsplan müsste dafür geändert werden.

 

Seitens der Verwaltung spricht nichts gegen die Änderung des Bebauungsplanes. Hinsichtlich der Stellplätze ist jedoch zu beachten, dass diese nicht direkt an der Grundstücksgrenze zur öffentlichen Verkehrsfläche liegen. Hier wird ein Abstand von 2 m zum Fahrbahnrand empfohlen. Die Kosten für die Planung hätte die vorgenannte Baufirma zu tragen.

 

Der Stadtrat lehnte es mehrheitlich ab, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „WA Seeblick“ entsprechend den vorgelegten Entwürfen durchzuführen.

 

 

  1. Änderung Bebauungsplan „Jandelsbrunner Straße“ – Abwägung und Satzungsbeschluss:

In der Sitzung am 21.02.2024 hat der Stadtrat die Durchführung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Jandelsbrunner Straße“ beschlossen. Der Bebauungsplan aus dem Jahr 1987 stimmt hinsichtlich der Grundstücks- und Baugrenzen nicht mehr mit den tatsächlichen Gegebenheiten überein, so dass die Flächen entsprechend anzupassen sind. Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren.

 

In der Zeit vom 11.03.2025 bis zum 11.04.2025 erfolgte die öffentliche Auslegung des Entwurfes. Zeitgleich wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, zu dem Entwurf angehört.

 

Die eingegangenen Schreiben wurden dem Stadtrat zur Kenntnis gebracht. Der Stadtrat beschloss den Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Jandelsbrunner Straße“ als Satzung.