Steuern und Gebühren

Steuern

Gewerbesteuer 360%
Grundsteuer „A“ 360%
Grundsteuer „B“ 360%
Hundesteuer je Hund 50,00 €
Hundesteuer „Kampfhund“ je Hund 200,00 €

Information über die Besonderheit der Grundsteuer bei Haus-, Wohnungs- oder Grundstücksverkauf:

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer, das heißt, sie wird für das ganze Kalenderjahr zum Stichtag 01.01. festgesetzt.  Gesetzliche Grundlage ist das Grundsteuergesetz.

Wenn also jemand sein Grundstück zum 15. Januar verkauft, ändert das zuständige Finanzamt den Einheitswertbescheid erst mit Wirkung zum 1. Januar des folgenden Jahres. Die Stadt Waldkirchen darf davon nicht abweichen und erhebt somit die Grundsteuer für das laufende Jahr vom Alteigentümer und wendet sich erst ab dem folgenden Jahr an den neuen Eigentümer.

Man unterscheidet zwischen Grundsteuer „A“ (agrarisch) und Grundsteuer „B“ (baulich). Grundsteuer A richtet sich an die Land- und Forstwirtschaft. Grundsteuer B gilt für jeden Grund und Boden, der bebaut ist oder bebaut werden kann und nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird. Berechnungsgrundlage ist der vom zuständigen Finanzamt festgestellte Einheitswert. Auf den Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein Hebesatz von derzeit 360% angewendet.

Auskunft erteilt die Stadt Waldkirchen unter der Tel. Nr. 08581/202-16.

Gebühren und Beiträge Abwasser

Allgemeiner Tarif für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung
gültig ab 01.04.2018
SCHMUTZWASSERGEBÜHR Gebühr (umsatzsteuerfrei) in €/m³
Einleitungsgebühr
(bei Messung über geeichten Zähler)
1,95 €
Kanal-Pauschale Einleitungsgebühr = 40 m³ / Person (ohne geeignete Meßeinrichtung) 1,95 €
Rückerstattung bei landwirtschaftlichen Betrieben 15 m³ / Großvieheinheit 1,95 €
Abwasseranlieferung aus Hauskläranlagen (Dreikammerkläranlagen) an die Kläranlage Unterhöhenstetten (Tel. 08581/910538)
(gültig: ab 01.04.2009)
29,00 €
NIEDERSCHLAGSWASSERGEBÜHR Gebühr (umsatzsteuerfrei) in €/m³
Einleitungsgebühr (pro qm versiegelter Fläche) 0,16 €
HERSTELLUNGSBEITRAG zur ENTWÄSSERUNGSEINRICHTUNG
gültig ab 01.04.2018
Beitragsmaßstab Beitrag (umsatzsteuerfrei) in €
pro qm Grundstücksfläche 1,64 €
pro qm Geschoßfläche 11,80 €

Gebühren und Beiträge Wasser

Allgemeiner Tarif für die Versorgung mit Wasser
gültig ab 01.04.2018
WASSERGEBÜHR Gebühr in € ohne Umsatzsteuer Gebühr in € mit Umsatzsteuer
Verbrauchsgebühr / m³ 1,42 € 1,52 €
Grundgebühr / Zähler
bis 2,5 Qn = 5 m³/h 30,00 €/Jahr 32,10 €/Jahr
bis 6,0 Qn = 7-10 m³/h 42,00 €/Jahr 44,94 €/Jahr
bis 10,0 Qn = 12-20 m³/h 60,00 €/Jahr 64,20 €/Jahr
über 10 Qn = über 30 m³/h 84,00 €/Jahr 89,88 €/Jahr
BAUWASSERPAUSCHALE
mit Wasserzähler / m³ 1,42 € 1,52 €
ohne Wasserzähler / pauschal 150,00 € 160,50 €
HERSTELLUNGSBEITRAG zur WASSERVERSORGUNGSEINRICHTUNG
gültig ab 01.04.2018
Beitragsmaßstab Beitrag in € ohne Umsatzsteuer Beitrag in € mit Umsatzsteuer
pro qm Grundstücksfläche 0,86 € 0,92 €
pro qm Geschoßfläche 4,42 € 4,73 €

Auskunft erteilen die Stadtwerke Waldkirchen unter der Tel.Nr. 08581/202-31