Steuern und Gebühren

Steuern

Gewerbesteuer360%
Grundsteuer "A"280%
Grundsteuer "B"260%
Hundesteuer je Hund50,00 €
Hundesteuer "Kampfhund" je Hund 200,00 €

Pflicht zur Anzeige von Änderungen am Grundbesitz

Für jedes Grundstück und für jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss Grundsteuer bezahlt werden. Die Höhe der Grundsteuer bemisst sich unter anderem nach der Größe und der Nutzung des Grundbesitzes. Auf den Stichtag 1. Januar 2022 wurde für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ab 1. Januar 2025 festgestellt. Ändert sich nach dem Stichtag 1. Januar 2022 etwas am Grundbesitz so sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer des Grundbesitzes gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt sämtliche Änderungen anzuzeigen. Sie werden dazu nicht gesondert aufgefordert. Das Finanzamt prüft anschließend, ob sich die Änderung(en) auf die Grundsteuerbemessungsgrundlage auswirken. Einen Flyer des Bayerischen Landesamts für Steuern mit der genauen Vorgehensweise können Sie sich hier herunterladen. Für Fragen und Informationen steht ihnen das Steueramt im Rathaus Waldkirchen gerne zur Verfügung.

Gebühren und Beiträge Abwasser

Tarife für Anschluss/Benutzung der Entwässerungseinrichtung
gültig ab 01.01.2026
Beträge
(umsatzsteuerfrei)
SCHMUTZWASSERGEBÜHR
Einleitungsgebühr2,98 €/m³
Pauschale Einleitungsmenge (ohne geeignete Meßeinrichtung)
= mindest. 40 m³/Person und Jahr
Rückerstattung bei landwirtschaftlichen Betrieben = 15 m³/Großvieheinheit
Abwasseranlieferung aus Hauskläranlagen (Dreikammerkläranlagen)
an die Kläranlage Unterhöhenstetten (Tel. 08581/910538)
36,00 €/m³
NIEDERSCHLAGSWASSERGEBÜHR
Einleitungsgebühr (versiegelte Fläche)0,51 €/m²
HERSTELLUNGSBEITRAG zur ENTWÄSSERUNGSEINRICHTUNG
gültig ab 01.01.2026
Beitragsmaßstab
Grundstücksfläche2,04 €/m²
Geschoßfläche12,93 €/m²

Gebühren und Beiträge Wasser

Tarife für Anschluss/Versorgung mit Wasser
gültig ab 01.01.2026
Beträge
(inkl. Umsatzsteuer)
WASSERGEBÜHR
Verbrauchsgebühr2,09 €/m³
Grundgebühr/Zähler
Nenndurchfluss (Qn) = Dauerdurchfluss
bis 2,5 m³/h Qn = bis 4 m³/h64,20 €/Jahr
bis 6,0 m³/h Qn = bis 10 m³/h160,50 €/Jahr
bis 10 m³/h Qn = bis 16 m³/h256,80 €/Jahr
über 10 m³/h Qn = über 16 m³/h401,25 €/Jahr
BAUWASSERPAUSCHALE
mit Wasserzähler2,09 €/m³
ohne Wasserzähler (pauschal)150,00 €
HERSTELLUNGSBEITRAG zur WASSERVERSORGUNGSEINRICHTUNG
Beitragsmaßstab
Grundstücksfläche1,26 €/m²
Geschoßfläche6,36 €/m²

Auskunft erteilen die Stadtwerke Waldkirchen unter der Tel.Nr. 08581/202-31