Steuern und Gebühren

Steuern

Gewerbesteuer360%
Grundsteuer "A"360%
Grundsteuer "B"360%
Hundesteuer je Hund50,00 €
Hundesteuer "Kampfhund" je Hund 200,00 €

Information über die Besonderheit der Grundsteuer bei Haus-, Wohnungs- oder Grundstücksverkauf:

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer, das heißt, sie wird für das ganze Kalenderjahr zum Stichtag 01.01. festgesetzt.  Gesetzliche Grundlage ist das Grundsteuergesetz.

Wenn also jemand sein Grundstück zum 15. Januar verkauft, ändert das zuständige Finanzamt den Einheitswertbescheid erst mit Wirkung zum 1. Januar des folgenden Jahres. Die Stadt Waldkirchen darf davon nicht abweichen und erhebt somit die Grundsteuer für das laufende Jahr vom Alteigentümer und wendet sich erst ab dem folgenden Jahr an den neuen Eigentümer.

Man unterscheidet zwischen Grundsteuer „A“ (agrarisch) und Grundsteuer „B“ (baulich). Grundsteuer A richtet sich an die Land- und Forstwirtschaft. Grundsteuer B gilt für jeden Grund und Boden, der bebaut ist oder bebaut werden kann und nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird. Berechnungsgrundlage ist der vom zuständigen Finanzamt festgestellte Einheitswert. Auf den Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein Hebesatz von derzeit 360% angewendet.

Auskunft erteilt die Stadt Waldkirchen unter der Tel. Nr. 08581/202-16.

Gebühren und Beiträge Abwasser

Allgemeiner Tarif für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung
gültig ab 01.04.2018
SCHMUTZWASSERGEBÜHR Gebühr (umsatzsteuerfrei) in €/m³
Einleitungsgebühr
(bei Messung über geeichten Zähler)
1,95 €
Kanal-Pauschale Einleitungsgebühr = 40 m³ / Person (ohne geeignete Meßeinrichtung)1,95 €
Rückerstattung bei landwirtschaftlichen Betrieben 15 m³ / Großvieheinheit1,95 €
Abwasseranlieferung aus Hauskläranlagen (Dreikammerkläranlagen) an die Kläranlage Unterhöhenstetten (Tel. 08581/910538)
(gültig: ab 01.04.2009)
29,00 €
NIEDERSCHLAGSWASSERGEBÜHRGebühr (umsatzsteuerfrei) in €/m³
Einleitungsgebühr (pro qm versiegelter Fläche)0,16 €
HERSTELLUNGSBEITRAG zur ENTWÄSSERUNGSEINRICHTUNG
gültig ab 01.04.2018
BeitragsmaßstabBeitrag (umsatzsteuerfrei) in €
pro qm Grundstücksfläche1,64 €
pro qm Geschoßfläche11,80 €

Gebühren und Beiträge Wasser

Allgemeiner Tarif für die Versorgung mit Wasser
gültig ab 01.04.2018
WASSERGEBÜHRGebühr in € ohne UmsatzsteuerGebühr in € mit Umsatzsteuer
Verbrauchsgebühr / m³1,42 €1,52 €
Grundgebühr / Zähler
bis 2,5 Qn = 5 m³/h30,00 €/Jahr32,10 €/Jahr
bis 6,0 Qn = 7-10 m³/h42,00 €/Jahr44,94 €/Jahr
bis 10,0 Qn = 12-20 m³/h60,00 €/Jahr64,20 €/Jahr
über 10 Qn = über 30 m³/h84,00 €/Jahr89,88 €/Jahr
BAUWASSERPAUSCHALE
mit Wasserzähler / m³1,42 €1,52 €
ohne Wasserzähler / pauschal150,00 €160,50 €
HERSTELLUNGSBEITRAG zur WASSERVERSORGUNGSEINRICHTUNG
gültig ab 01.04.2018
BeitragsmaßstabBeitrag in € ohne UmsatzsteuerBeitrag in € mit Umsatzsteuer
pro qm Grundstücksfläche0,86 €0,92 €
pro qm Geschoßfläche4,42 €4,73 €

Auskunft erteilen die Stadtwerke Waldkirchen unter der Tel.Nr. 08581/202-31