Kostenfreie Christbaumentsorgung im Stadtgebiet
28. Dezember 2025
Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters am 08.03.2026
9. Januar 2026
Kostenfreie Christbaumentsorgung im Stadtgebiet
28. Dezember 2025
Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters am 08.03.2026
9. Januar 2026

Pflicht zur Anzeige von Änderungen am Grundbesitz

Für jedes Grundstück und für jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss Grundsteuer bezahlt werden. Die Höhe der Grundsteuer bemisst sich unter anderem nach der Größe und der Nutzung des Grundbesitzes. Auf den Stichtag 1. Januar 2022 wurde für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ab 1. Januar 2025 festgestellt. Ändert sich nach dem Stichtag 1. Januar 2022 etwas am Grundbesitz so sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer des Grundbesitzes gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt sämtliche Änderungen anzuzeigen. Sie werden dazu nicht gesondert aufgefordert. Das Finanzamt prüft anschließend, ob sich die Änderung(en) auf die Grundsteuerbemessungsgrundlage auswirken. Einen Flyer des Bayerischen Landesamts für Steuern mit der genauen Vorgehensweise können Sie sich hier herunterladen. Für Fragen und Informationen steht ihnen das Steueramt im Rathaus Waldkirchen gerne zur Verfügung.

Bayerisches Landesamt für Steuern/Gemeinde