150 Jahre TSV Waldkirchen
25. Mai 2021
Alois Koschka spendet Bild
26. Mai 2021
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25. Mai 2021
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26. Mai 2021

Mitteilung der Stadt Waldkirchen über eine Anpassung der Eingangsbeschränkungen für das Waldkirchener Rathaus (inkl. Standesamt)

Wegen des gesunkenen und stabilen Inzidenzwertes im Landkreis Freyung-Grafenau unter 100 und den damit verbundenen Lockerungen im öffentlichen Leben, entfällt bei der Stadt Waldkirchen ab Montag, 31.05.2021, für die Betretung des Waldkirchener Rathauses (inkl. Standesamt) die Vorlage eines Negativtestes bzw. der Nachweis der vollständigen Impfung oder Genesung.
Die Praxis, dass das Rathaus (inkl. Standesamt) nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) aufgesucht werden darf, bleibt bestehen. Die Besucher haben dabei mit dem Sachbearbeiter abzuklären, ob sich die jeweilige Amtshandlung (z. B. Ausfüllen von Formularen, Leisten von Unterschriften usw.) auf andere Weise (z. B. auf dem Postweg oder per E-Mail) erledigen lässt und so ein Besuch des Rathauses überflüssig wird.
Die Besucher des Rathauses (mit Standesamt) müssen weiterhin verpflichtend eine FFP2-Maske tragen.
Die im Eingangsbereich des Rathauses ausliegenden Fragebögen zur Selbsteinschätzung sind – wie bisher – von den Besuchern vollständig und leserlich auszufüllen und beim jeweiligen Sachbearbeiter abzugeben.
Sobald sich weitere Änderungen ergeben, werden diese bekanntgegeben.