Corona Lockdown
29. Oktober 2020
Covid-19 hat uns nun leider wieder fest im Griff
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Lockdown „light“ ab 02.11.2020

Aufgrund der Entscheidung der Bundesregierung dürfen ab dem 02.11.2020 bis Ende November 2020 KEINE touristischen Übernachtungen stattfinden. Das Beherbergungsverbot gilt nicht für Übernachtungen die Geschäftsreisende bzw. Arbeiter betreffen. Des weiteren müssen alle Gastronomiebetriebe schließen.

Eine entsprechende Liste mit den Übernachtungsmöglichkeiten für bereits genannte Gründe wird von der Touristinfo gerade erarbeitet. Ebenso wird es auch wieder eine Liste der Gastronomiebetriebe geben, die Lieferservice oder „to go“ anbieten.