Hans Moser stiftet Bild
25. April 2024
Siegerehrung beim MTC Waldkirchen
2. Mai 2024
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Haushaltssatung für das Haushaltsjahr 2024

Haushaltssatzung

der Stadt Waldkirchen, Landkreis Freyung-Grafenau

für das Haushaltsjahr 2024

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Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Waldkirchen folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 23.594.900 €

im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 13.689.200 €

§ 2

(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.572.000 € festgesetzt.

(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebs
Stadtwerke wird auf 6.947.832 € festgesetzt.

§ 3

(1) Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht fest-
gesetzt.

(2) Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebs Stadtwerke in künftigen
Jahren werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 360 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 360 v. H.

2. Gewerbesteuer 360 v .H.

§ 5

(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 3.932.400 € festgesetzt.

(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke wird auf 6.072.800 €
festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Waldkirchen, 25.04.2024

STADT WALDKIRCHEN

Heinz Pollak
1. Bürgermeister

 

Die Haushaltssatzung wurde gem. Art. 65 Abs. 2 GO dem Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Das Landratsamt Freyung-Grafenau hat mit Bescheid vom 25.04.2024, Gz.: 21-941.1, den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Art. 71 Abs. 2 GO) genehmigt.

Die Haushaltssatzung der Stadt Waldkirchen für das Jahr 2024 liegt ab dem Tag der Veröffentlichung der Haushaltssatzung samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Kämmerei der Stadt Waldkirchen, Rathausplatz 1, 94065 Waldkirchen, Zimmer Nr. E 06 während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.