Dienstbesprechung im Rathaus
16. Januar 2025
Thomas Krieg ist Verwaltungs-Fachwirt
21. Januar 2025
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Bundestagswahl 2025

"Deine Stimme zählt" bei der Wahl mit Hand an der Wahlurne

Wichtige Informationen zur Briefwahl:

Die Briefwahlunterlagen können ab Donnerstag, 06.02.2025 persönlich im Rathaus beantragt und mitgenommen werden.
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, Ihre Briefwahlunterlagen per QR-Code oder online über das Bürgerserviceportal unter: Briefwahlantrag | Stadt Waldkirchen anzufordern.
Bitte sorgen Sie dafür, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig bis zum Wahltag am 23.02.2025, 17.45 Uhr im Rathaus eintreffen. Hierzu kann auch der Briefkasten am Rathaus genutzt werden.

 

Öffnungszeiten des Wahlamtes anlässlich der Bundestagswahl 2025:

Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis:

Das Wählerverzeichnis wird von Montag, 03.02.2025 bis Freitag, 07.02.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt, Zi.Nr. E01, zur Einsicht bereitgehalten.

 

Entgegennahme von Wahlscheinanträgen:

Die Entgegennahme von Wahlscheinanträgen erfolgt während der allgemeinen Öffnungszeiten ab sofort bis zum Freitag, 21.02.2025, 15.00 Uhr.

Am Samstag, 22.02.2025 kann von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr für folgende Fälle noch Briefwahl beantragt werden. Hierfür wird ein Bereitschaftsdienst unter Tel. 08581/20210 eingerichtet:

  • Wahlschein wurde per Post nicht zugestellt
  • Plötzliche Erkrankung (I.d.R. Nachweis durch ärztliches Attest)

Am Sonntag, 23.02.2025 ist das Wahlamt, Zi.Nr. E01 von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet.
Nur für folgende Fälle kann Briefwahl beantragt werden: Plötzliche Erkrankung (I.d.R. Nachweis durch ärztliches Attest)

Ihr Wahlteam der Stadt Waldkirchen

 

Hier geht es zu:

Stimmzettel (Muster)

Wahlbekanntmachung Bundestagswahl 2025

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl am 23.02.2025