Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
11. Februar 2026
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
11. Februar 2026

Briefwahlausgabe startet am Rosenmontag, 16.02.2026

Briefwahlausgabe startet am Rosenmontag, 16.02.2026

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

ab 16.02.2026 werden die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl 2026 ausgegeben.

Bei den letzten Wahlen mussten etliche Briefwahlunterlagen als ungültig gewertet werden.

 

Damit Ihre Briefwahl bei der Kommunalwahl 2026 gültig ist, bitten wir Sie, das beigelegte Infoblatt gut durchzulesen.

 

Bitte prüfen Sie vor Abgabe:

  • Unterschrift auf dem Wahlschein (eigene Unterschrift oder Hilfsperson)
  • In den weißen Stimmzettelumschlag sind alle vier Stimmzettel (Landrat, Bürgermeister, Kreistag, Stadtrat) zu packen
    und dann zuzukleben. (Stimmzettel bei Bedarf zusammenfalten!)
  • Der Wahlschein ist außerhalb des Stimmzettelumschlags in das rote Kuvert zu legen

 

Vielen Dank!

 Ihr Wahlamt