8. Änderung Bebauungsplan „Frischeck“ – Bekanntmachung Satzungsbeschluss
24. Juli 2025
Offizielle Eröffnung – Bericht TV Niederbayern
24. Juli 2025
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Bitte auf öffentliche Sauberkeit auf Gehwegen achten.

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Interesse der öffentlichen Sauberkeit, der Verkehrssicherheit und des angenehmen Stadtbildes möchten wir auf die bestehende Verordnung über die Reinigungspflicht auf öffentlichen Straßen hinweisen. Insbesondere betrifft dies die Beseitigung von Pferdeäpfeln auf Geh- und Radwegen.

Pferdehalterinnen und Pferdehalter sind gemäß § 3 der Verordnung verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere unverzüglich zu entfernen. Das Nichtbefolgen dieser Verpflichtung stellt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar, sondern kann auch zu erheblichen Gefahren für Fußgänger und Radfahrer führen.

Wir bitten alle Verantwortlichen, ihrer Reinigungspflicht nachzukommen, um die Sicherheit und Sauberkeit in unserer Stadt dauerhaft zu gewährleisten. Durch eine umgehende Beseitigung der Pferdeäpfel tragen Sie maßgeblich zu einem gepflegten Stadtbild bei.

Vielen Dank für Ihre Kooperation und Ihr Verständnis.

Ihre Stadtverwaltung