Waldkirchen auf der Freizeit- und Reisemesse Nürnberg
4. April 2023Museum – Öffnungszeiten Ostern
6. April 2023Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste
Bekanntmachung über
die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste
Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Waldkirchen
für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Freyung und den Strafkammern des Landgerichts Passau
Der Stadtrat hat in der Sitzung am 28.03.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das oben genannte Landgericht bzw. Amtsgericht gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit
von 05.04.2023 bis 14.04.2023 in/im Rathaus der Stadt Waldkirchen, Rathausplatz 1, 94065 Waldkirchen, Zi.Nr. 1.19 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsicht auf.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, bis zum 21.04.2023 nach Schluss der Auflegung schriftlich oder persönlich zu Protokoll
bei der Stadt Waldkirchen, Rathausplatz 1, 94065 Waldkirchen, Zi.Nr. 1.19 Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG bzw. nach Abschnitt II Nrn. 2 bis 5 der Schöffenbekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und des Innern, für Sport und Integration vom 27. Oktober 2022, Az. E8 – 3221 E – II – 14870/2021 und B2 – 0143 – 2 (BayMBl. Nr. 672), nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Waldkirchen, 05.04.2023
I.V.
Christian Zarda
2. Bürgermeister