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Aufforderung zur Benennung von Personen  für die Schöffen-Vorschlagsliste

Aufforderung zur Benennung von Personen 

für die Schöffen-Vorschlagsliste

 

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

 

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Gewählt werden darf u. a. nur, wer zu Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet hat und nicht älter als 70 Jahre ist.

 

Sie als Gemeindebürger haben die Möglichkeit, sich für das Amt des Schöffen (Erwachsenenstrafrecht) bis 20. März 2023 bei der Stadt Waldkirchen (per Brief an: Stadt Waldkirchen, Rathausplatz 1, 94065 Waldkirchen, per Mail an helga.altendorfer-kristl@waldkirchen.de oder persönlich im Rathaus) zu bewerben.

Das entsprechende Formular mit Ihren persönlichen Angaben und die Schöffenbekanntmachung mit weiteren Info´s zur Wählbarkeit finden Sie auf der Homepage der Stadt Waldkirchen unter Aktuelles/Schöffenwahl 2023 oder unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/.

 

Die Vorschläge für die Jugendschöffenwahl können bis zum 17. Februar 2023 schriftlich  bei der Stadt Waldkirchen, Rathausplatz 1, 94065 Waldkirchen  oder per E-Mail (helga.altendorfer-kristl@waldkirchen.de) an uns richten oder persönlich abgeben. Die Jugendschöffen sollen insbesondere erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Weitere Infos zur Wählbarkeit finden Sie auf www.schoeffenwahl.de.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an Frau Helga Altendorfer-Kristl, Tel. 08581/20234 oder helga.altendorfer-kristl@waldkirchen.de

Informationsflyer zur Schöffenwahl

Bewerbungsformular Jugendschöffe

Bewerbungsformular Schöffe

Schöffenbekanntmachung