Die Staatsregierung hatte am Montag beschlossen, dass von Mittwoch an Veranstalter und Gastwirte freiwillig die 2G-Regel oder die 3G-plus-Regel anwenden können. Demnach würden nur noch Geimpfte und Genesene (2G) oder zusätzlich auch mit einem PCR-Test negativ Getestete (3G plus) zugelassen. Ein Antigen-Schnelltest wie bei der bisherigen 3G-Regel würde dann nicht mehr ausreichen. Im Gegenzug würden Maskenpflicht, Abstandsregel, Alkohol-Ausschankverbot und Personenobergrenzen komplett entfallen.
Für Speiselokale bedeute dies im Wesentlichen, dass die Maske nun auch beim Toilettengang nicht mehr aufgesetzt werden müsse.