
4. Änderung Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung – Bekanntmachung Satzungsbeschluss
18. Dezember 2025
Unser Christkindl im Wirtschaftsministerium
19. Dezember 2025Stadtratssitzung am 17.12.2025
Vorstellung von Frau Heidi Butscher als neue Leiterin der 4 Waldkirchner Grundschulen:
Frau Heidi Butscher wurde den Mitgliedern des Stadtrats als neue Leiterin der 4 Waldkirchner Grundschulen vorgestellt. Sie ist – in der Nachfolge von Frau Eva Spindler – seit dem 01.08.2025 die neue Schulleitung der Grundschulen Waldkirchen, Karlsbach, Böhmzwiesel und Holzfreyung.
Umbau und Sanierung Hintermannhaus – Vorstellung der Vorentwurfsplanung mit Kostenschatzung:
Der Stadtrat stimmte mehrheitlich der Vorentwurfsplanung und Kostenschätzung für den Umbau des Hintermannhauses zu. Es wurde erneut darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass die Stadt dieses großartige Gebäude saniert und mit Leben füllt.
Es wird nun Folgendes umgesetzt:
UG: historisches Kreuzgewölbe mit großer Ausstellungsfläche, Foyer, Garderobe, Teeküche, WC und Nebenräume
EG: Wirtschaftsbetrieb, barrierefreies, öffentliches WC, Fahrradgarage
- OG: CoWorkingSpace mit 2 Einzelbüros, 1 Zweierbüro, 2 Besprechungszimmer sowie Musikschule mit 5 Unterrichtsräume, 2 Einzelbüros, WC und Lagerräume
DG: Ausstellungsfläche, Foyer, Fahnenvitrinen und 6 Vereinsräume
Die Stadt saniert nun ein historisches und wichtiges Gebäude am Marktplatz und sorgt dafür, dass die Kundenfrequenz auch am unteren Marktplatz steigt.
Aufstellung einer Satzung über die Aufgrabung öffentlicher Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen:
Zur Sicherstellung der Qualität der Durchführung von Bauarbeiten an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist es nötig, Eingriffe in den Straßen- und Verkehrsraum durch Aufgrabungen zu regeln.
Eine Aufgrabungssatzung wird daher eingeführt, um klare Regelungen für die Durchführung von Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum zu schaffen. Ziel ist es, die Sicherheit, Ordnung und Funktionsfähigkeit der Verkehrsflächen zu gewährleisten, die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands sicherzustellen und die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger zu minimieren.
Die Satzung regelt insbesondere die Anzeigepflicht, Genehmigungsvoraussetzungen, Fristen, technische Anforderungen, Pflichten zur Wiederherstellung, sowie Sanktionen bei Verstößen.
Durch die Einführung der Satzung wird eine rechtssichere Grundlage für die Erteilung von Aufgrabungserlaubnissen geschaffen und die Koordination der verschiedenen Beteiligten verbessert.
Die Satzung wurde einstimmig vom Stadtrat beschlossen.
Erweiterung Zweckvereinbarung mit Gemeinde Jandelsbrunn wegen Wasserversorgung – Zustimmung:
Ein Grundstückseigentümer aus dem Gebiet Oberfrauenwald beantragt den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Jandelsbrunn. Der Anschluss ist technisch möglich und wirtschaftlich darstellbar.
Das Grundstück befindet sich jedoch auf dem Hoheitsgebiet der Stadt Waldkirchen.
Um das antragsgegenständliche Grundstück an die öffentliche Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Jandelsbrunn anschließen zu können, besteht die Möglichkeit, eine vorhandene Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Jandelsbrunn zu erweitern.
Der Stadtrat stimmte einstimmig für die Erweiterung der bestehenden Zweckvereinbarung.
Aufhebung Ergänzungssatzung „Mayersäge“ – Abwägung und Satzungsbeschluss:
In der Sitzung am 11.12.2024 hat der Stadtrat die Durchführung der Aufhebung der Ergänzungssatzung „Mayersäge“ beschlossen. Die Aufhebung der Ergänzungssatzung soll den tatsächlichen Gebietscharakter als Splittersiedlung im Außenbereich wiederherstellen und die Möglichkeit für den Erlass einer Außenbereichssatzung eröffnen.
In der Zeit vom 17.07.2025 bis zum 18.08.2025 erfolgte die öffentliche Auslegung des Entwurfes. Zeitgleich wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, zu dem Entwurf angehört.
Der Stadtrat beschloss – nach vorangegangener Abwägung – die Aufhebung der Ergänzungssatzung „Mayersäge“ als Satzung.
Aufstellung Außenbereichssatzung „Mayersäge“ – Abwägung und Satzungsbeschluss:
In der Sitzung am 11.12.2024 hat der Stadtrat die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Mayersäge“ beschlossen. Die Außenbereichssatzung soll in diesem Bereich die bereits vorhandene Bebauung als Splittersiedlung im Außenbereich zusammenfassen.
In der Zeit vom 17.07.2025 bis zum 18.08.2025 erfolgte die öffentliche Auslegung des Entwurfes. Zeitgleich wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, zu dem Entwurf angehört.
Der Stadtrat beschloss – nach vorangegangener Abwägung – den Entwurf der Außenbereichssatzung „Mayersäge“ als Satzung.
Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Erlauzwiesel Nord“ durch Deckblatt 1 – Aufstellungsbeschluss:
Es wurde beantragt, den Bebauungs – und Grünordnungsplanes „Erlauzwiesel Nord“ mit Deckblatt 1 zu ändern. Es ist beabsichtigt, eine Wohnanlage für altersgerechtes betreutes Wohnen, ein Café mit Arzt- und Physiopraxis und ggf. noch ein Wohngebäude bzw. ein weiteres Gebäude für Praxen zu errichten.
Der Stadtrat beschloss, die 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplan „Erlauzwiesel Nord“.
Ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes ist auszuarbeiten und eine Kostentragung zu vereinbaren.
- Änderung Bebauungsplan GE Richardsreut II – Aufstellungsbeschluss:
Im Bereich des Bebauungsplans „GE Richardsreut II“ ist die Errichtung eines Indoorspielplatzes beabsichtigt. Um die rechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen, ist eine Änderung des vorgenannten Bebauungsplans nötig.
Der Stadtrat beschloss die 1. Änderung des Bebauungsplans „GE Richardsreut II“. Ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans ist auszuarbeiten und eine Kostentragung zu vereinbaren.
Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „GE Richardsreut“ durch Deckblatt 6 – Aufstellungsbeschluss:
Ein Unternehmen möchte im Geltungsbereich des Bebauungsplans „GE Richardsreut“ seine Betriebsstätte mit Werkhalle, Büro und Lager errichten. Um die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Vorhaben zu schaffen, muss der o. g. Bebauungsplan geändert werden.
Der Stadtrat beschloss die 6. Änderung des Bebauungsplans „GE Richardsreut“. Ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans ist auszuarbeiten und eine Kostentragung zu vereinbaren.
Aufstellung eines Bebauungsplans „Saßbach-Mitte“ – Aufstellungsbeschluss:
Es wurde bei der Stadt Waldkirchen die Ausweisung eines Bebauungsplans im Bereich des Ortsteils Saßbach beantragt.
Der Stadtrat beschloss die Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Form eines Mischgebiets. Ein entsprechender Entwurf eines Bebauungsplans ist auszuarbeiten sowie ein Erschließungsvertrag und eine Kostentragung sind zu vereinbaren.
Aufhebung der Ortsabrundungssatzung Werenain – Aufstellungsbeschluss:
Mit Datum vom 07.03.1995 erließ die Stadt Waldkirchen die Ortsabrundungssatzung Werenain. Sämtliche Grundstücke wurden zwischenzeitlich – mit Ausnahme eines Grundstücks – bebaut. Dieses Grundstück ist als sog. Baulücke anzusehen. Damit hat die Ortsabrundungssatzung ihren damaligen Zweck erfüllt. Der gesamte Bereich gilt als „im Zusammenhang bebaut“ gem. § 34 BauGB.
Notwendig für die damalige Ausweisung der Ortsabrundungssatzung war, dass ausschließlich Wohngebäude zugelassen wurden (§ 3 der Ortsabrundungssatzung). Diese Einschränkung verhindert eine anderweitige Nutzung auf den Grundstücken, wie sie nach § 34 BauGB für diesen Bereich möglich wäre.
Um ein Bauvorhaben zu ermöglichen, das nach § 34 BauGB zulässig wäre, ist die Aufhebung der vorgenannten Ortsabrundungssatzung nötig.
Der Stadtrat beschloss die Aufhebung der Ortsabrundungssatzung. Die Stadtverwaltung wurde mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Stadtwerke Waldkirchen – Beitrags- und Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung ab 01.01.2026:
Die Beitrags- und Gebührensatzung für die Wasserversorgung (WAS) läuft zum 31.12.2025 aus. Es wurden daher neue Beiträge und Gebühren kalkuliert.
Der Stadtrat beschloss, die Herstellungsbeiträge zur Wasserversorgung ab dem 01.01.2026 bis 31.12.2028 wie folgt festzulegen:
Beitrag: pro m² Grundstücksfläche: 1,18 € (netto) bzw. 1,26 € (brutto)
pro m² Geschossfläche: 5,94 € (netto) bzw. 6,36 € (brutto)
Der Beitrag mit Abstufung sowie der Nacherhebungsbeitrag entfallen und sollen aus der Satzung genommen werden.
Die Gebühren zur Wasserversorgung ab dem 01.01.2026 bis zum 31.12.2028 wie folgt festzulegen
Wassergebühr: 1,95 €/m³ netto bzw. 2,09 €/m³ brutto.
Grundgebühr / Jahr:
bis 4 m³/h: 60,00 € netto bzw. 64,20 € brutto
bis 10 m³/h: 150,00 € netto bzw. 160,50 € brutto
bis 16 m³/h: 240,00 € netto bzw. 256,80 € brutto
ab 25 m³/h: 375,00 € netto bzw. 401,25 € brutto
Der kalkulatorische Zinssatz beträgt 2,0%
Stadtwerke Waldkirchen – Beitrags- und Gebührenkalkulation für die Entwässerung ab dem 01.01.2026:
Die Beitrags- und Gebührenanpassung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) läuft zum 31.12.2025 aus. Es wurden daher neue Beiträge und Gebühren kalkuliert.
Der Stadtrat beschloss,
die Herstellungsbeiträge zur Entwässerung ab dem 01.01.2026 bis 31.12.2028 wie folgt festzulegen:
Beitrag:
pro m² Grundstücksfläche: 2,04 €
pro m² Geschossfläche: 12,93 €
Der Beitrag mit Abstufung sowie der Nacherhebungsbeitrag entfallen und sollen aus der Satzung genommen werden.
die Gebühren zur Entwässerung ab dem 01.01.2026 bis zum 31.12.2028 wie folgt festzulegen
Schmutzwassergebühr: 2,98 €/m³
Niederschlagswassergebühr: 0,51 €/m²
Der kalkulatorische Zinssatz beträgt 3,5%.
- Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) – Satzungsbeschluss:
Aufgrund der erfolgten Globalkalkulation und dem Ablauf des Kalkulationszeitraumes für die Benutzungsgebühren am 31.12.2025 ist eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS/WAS) vom 17.12.2009 zum 01.01.2026 erforderlich. Die Änderung stellt die 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung vom 17.12.2009 dar.
Der Stadtrat beschloss den Entwurf zur 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) vom 17.12.2009 als Satzung.
- Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) – Satzungsbeschluss:
Aufgrund der erfolgten Globalkalkulation und dem Ablauf des Kalkulationszeitraumes für die Benutzungsgebühren am 31.12.2025 ist eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS/EWS) vom 28.02.2008 zum 01.01.2026 erforderlich. Die Änderung stellt die 6. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung vom 28.02.2008 dar.
Der Stadtrat beschloss den Entwurf zur 6. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) vom 28.02.2008 als Satzung.
Verlängerung des Förderprogramm „Beseitigung von Leerständen in der Innenstadt der Stadt Waldkirchen“ (Mietzuschussprogramm):
Durch verändernde Rahmenbedingungen, ein zunehmendes Online-Geschäft und eine insgesamt angespannte Gesamtsituation im Einzelhandel führen dazu, dass gerade kleinere Geschäftslokale geschlossen werden und so Ladenlokale und Gewerbeimmobilien in den Innenstädten nicht selten für einen längeren Zeitraum leer stehen.
Deshalb hat der Stadtrat von Waldkirchen in der Sitzung vom 30.06.2021 eine Richtlinie zur Förderung der Beseitigung von Leerständen in der Innenstadt der Stadt Waldkirchen zur Sicherung der zentralörtlichen Versorgungsfunktion (Mietzuschussprogramm) beschlossen.
Das am 30.06.2021 beschlossene Förderprogramm war ursprünglich bis zum 31.12.2022 befristet.
In der Stadtratssitzung vom 16.11.2022, 13.12.2023 und 20.11.2024 wurde das Förderprogramm um ein weiteres Jahr aktuell bis 31.12.2025 bewilligt.
Der Stadtrat von Waldkirchen beschloss, dass Förderprogramm zur Beseitigung von Leerständen in der Innenstadt der Stadt Waldkirchen zur Sicherung der zentralörtlichen Versorgungsfunktion (Mietzuschussprogramm) um ein weiteres Jahr bis 31.12.2026 zu verlängern.
Anschaffung eines Löschfahrzeugs des Typs LF10 für die Freiwillige Feuerwehr Karlsbach:
Für die Freiwilligen Feuerwehr Karlsbach wurde mit Antrag vom 06.11.2025 die Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs Typ 10 beantragt.
Gemäß dem Feuerwehrbedarfsplan soll für die Feuerwehr Karlsbach im Jahr 2028 ein Löschgruppenfahrzeug 10 beschafft werden. Die Lieferzeit für ein derartiges Fahrzeug beläuft sich auf etwa 24 Monate. Es handelt sich hierbei um eine Ersatzbeschaffung für das 22 Jahre alte TS 8/6.
Der Stadtrat beauftragte die Stadtverwaltung, den Förderantrag bei der Regierung von Niederbayern zu stellen und alles Notwendige zur Anschaffung des Fahrzeugs zu veranlassen.
Dorferneuerung Karlsbach – Vorstellung Entwurfsplanung mit Kostenschätzung:
Das Bauamt der Stadt Waldkirchen stellte im Stadtrat die Entwurfsplanung sowie die Kostenschätzung vor. Die Entwurfsplanung wurde nach den Anliegergesprächen entsprechend fortgeschrieben.
Folgende Bereiche und Straßenzüge werden in der Maßnahme berücksichtigt:
Bereich Konradstraße, Bereich Winzerberg/Kirchberg und Bereich Parkplatz Kirchenumfeld
Der Stadtrat genehmigte die aktuelle Entwurfsplanung sowie die vorgestellte Kostenschätzung und beschloss, das Projekt mit den Leistungsphasen 3 und 4 fortzuführen. Entsprechende Haushaltsmittel sind nach Abstimmung mit dem Amt für ländliche Entwicklung Niederbayern für die nächsten Haushaltsjahre einzustellen.
