
Große Fortschritte im Badepark
18. September 2025Herbstmarkt 2025
20. September 2025Stadtratssitzung am 17.09.2025
Bericht des Bildungsbeauftragten der Stadt Waldkirchen:
Herr Stadtrat Franz Brunner stellte seinen Jahresrückblick über seine Aufgabe als Bildungsbeauftragter vor.
Kommunalwahl 2026 – Berufung eines Gemeindewahlleiters und Stellvertreters:
Der Stadtrat berief gemäß Art. 5 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) als Wahlleiter für die Kommunalwahl am 15.03.2026 die Leiterin des Wahlamtes Helga Altendorfer-Kristl und als dessen Stellvertreter den Geschäftsleiter Eduard Wilhelm berufen.
Kommunalwahl 2026; Festlegung der Erfrischungsgelder:
Für die Kommunalwahl am 08.03.2026 werden folgende Stimmbezirke gebildet:
Stimmbezirk 1: Waldkirchen A-H und Ratzing A-H
Stimmbezirk 2: Waldkirchen J-Z und Ratzing J-Z
Stimmbezirk 3: Unterhöhenstetten und Schiefweg
Stimmbezirk 4: Böhmzwiesel und Karlsbach
Alle vier Stimmbezirke befinden sich im Gäste- u. Bürgerhaus Waldkirchen.
Nachdem zu rechnen ist, dass über 5000 Wähler ihre Stimme per Briefwahl abgeben, werden voraussichtlich 13 Briefwahlvorstände gebildet:
Briefwahl 1-3: Briefwahlvorstand 11 -13: Waldkirchen A-H und Ratzing A-H
Briefwahl 4-6: Briefwahlvorstand 14-16: Waldkirchen J-Z und Ratzing J-Z
Briefwahl 7-9: Briefwahlvorstand 17-19: Unterhöhenstetten und Schiefweg
Briefwahl 10-12: Briefwahlvorstand 14: Böhmzwiesel und Karlsbach
Briefwahl 13: Briefwahlvorstand 13: Restliche Briefwähler gesamt Waldkirchen
Alle 13 Briefwahlvorstände befinden sich im Gebäude der Mittelschule Waldkirchen inkl. Turnhalle, Schulstr. 1.
Die Wahlvorsteher, Schriftführer und deren Stellvertreter und Beisitzer bzw. Hilfskräfte werden im Dezember 2025 eingeteilt und schriftlich bestellt.
Es wird für alle Mitglieder des Wahlvorstandes in den Urnen- u. Briefwahlbezirken ein Erfrischungsgeld in Höhe von 70 € vorgeschlagen. Außerdem wird vorgeschlagen den Mitarbeitern der Stadt anstelle von Erfrischungsgeld für die Inanspruchnahme Zeitausgleich zu gewähren.
Der Stadtrat nahm die Einteilung und Festlegung der Stimmbezirke und Wahllokale für die Kommunalwahl 2026 zur Kenntnis.
Der Stadtrat beschloss für alle Mitglieder des Wahlvorstandes in den Urnen- u. Briefwahlbezirken ein Erfrischungsgeld in Höhe von 70 €. Mitarbeiter der Stadt wird für die Inanspruchnahme Zeitausgleich gewährt.
Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Regionalplans Donau-Wald nach Art. 16 BayLplG – Neuaufstellung des Kapitels B III Energie (Windkraft):
Der Regionale Planungsverband Donau-Wald beteiligt die Stadt Waldkirchen im Zuge der Neuaufstellung des Kapitel B III „Energie“ des Regionalplanes (siehe Anschreiben).
Die Notwendigkeit der Änderung ist im beigefügten Billigungsbeschluss vom 10.07.2025 dargelegt. Insbesondere durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) des Bundes wird eine verbindliche Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen notwendig.
Das Gemeindegebiet der Stadt Waldkirchen ist durch die Ausweisung von zwei Vorranggebieten für Windkraftanlagen im Bereich nordwestlich des Saußbergs (FRG05) und westlich von Neidlingerberg entlang der Kreisstraße FRG 36 (FRG06) betroffen. Die genaue Lage der Vorranggebiete ist aus der beigefügten Übersichtskarte ersichtlich. Ebenso sind die Ausweisungen im beigefügten Umweltbericht (Seiten 135 ff.) detailliert beschrieben.
Ein Vorranggebiet bedeutet, dass die für diesen Bereich vorgesehene Funktion oder Nutzung – in diesem Fall von Windenergieanlagen – Vorrang vor allen anderen Funktionen oder Nutzungen hat, wenn diese nicht mit der vorrangigen Funktion oder Nutzung vereinbar sind (§ 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Raumordnungsgesetz – ROG). Die Ausweisung dieser Flächen beinhalten keine Ausschlusswirkung für weitere Flächen.
Die Stadt Waldkirchen wird bis zum 08.10.2025 Gelegenheit für eine Stellungnahme gegeben.
Der Stadtrat stimmte über die folgenden Punkte einzeln abstimmen:
Der Stadtrat lehnte die Vorrangfläche FRG05 mehrheitlich ab. Der Vorrangfläche FRG06 wird mehrheitlich zugestimmt.
- Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplans „SO Stromspeicher Umspannwerk“ – Aufstellungsbeschluss:
Der Tagesordnungspunkt wurde nach zurückgestellt.
Aufstellung Bebauungsplan „WA Auerbach-Süd“ – Aufstellungsbeschluss:
Der Stadtrat beschloss die Aufstellung eines Bebauungsplanes „WA Auerbach-Süd“ auf einer Teilfläche des Flurstückes 230 der Gemarkung Stadl. Die Antragsteller haben die Kosten der notwendigen Erschließung sowie der Durchführung der Bauleitplanung zu tragen. Die Bauverpflichtung ist grundbuchrechtlich zu sichern.
Aufstellung Ergänzungssatzung „Sickling IV“ – Aufstellungsbeschluss:
Der Stadtrat beschloss die Aufstellung einer Ergänzungssatzung „Sickling IV“ auf einer Teilfläche des Grundstücks Flurnummer 866 der Gemarkung Schiefweg. Vorab sind ein Erschließungsvertrag (Straße, Wasser und Kanal) sowie ein Kostenübernahmevertrag zu den Planungskosten mit dem Antragsteller abzuschließen. Mit dem Antragsteller ist ferner eine grundbuchrechtlich gesicherte Bauverpflichtung/Ankaufsrecht abzuschließen.
Aufstellung Ergänzungssatzung „Ensmannsreut Süd-Ost“ – Aufstellungsbeschluss:
Der Stadtrat beschloss die Aufstellung einer Ergänzungssatzung „Ensmannsreut-Südost“.
Die Antragsteller haben die Kosten für die notwendige Erschließung sowie für die Aufstellung der Ergänzungssatzung zu tragen. Die Bauverpflichtung ist grundbuchrechtlich zu sichern.
- Änderung Ergänzungssatzung „Mitterleinbach-Nordost“ – Aufstellungsbeschluss:
Der Stadtrat stimmte dem Entwurf der vorliegenden 1. Änderungssatzung der Ergänzungssatzung „Mitterleinbach-Nordost“ zu und beschloss die Durchführung zur Änderung der Ergänzungssatzung „Mitterleinbach-Nordost“. Der Antragsteller hat die Kosten für die Durchführung der Änderung zu tragen.
- Änderung Flächennutzungsplan (SO Solarpark Unholdenberg) – Abwägung und Auslegungsbeschluss:
Der Stadtrat stimmte dem vorliegenden Entwurf entsprechend der Abwägung zu. Der Entwurf ist entsprechend der Abwägung abzuändern. Der Entwurf ist anschließend öffentlich auszulegen und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, zur Stellungnahme vorzulegen.
Aufstellung Bebauungsplan „SO Solarpark Unholdenberg“ – Abwägung und Auslegungsbeschluss:
Der Stadtrat stimmte dem vorliegenden Entwurf entsprechend der Abwägung zu. Der Entwurf ist entsprechend der Abwägung abzuändern. Der Entwurf ist anschließend öffentlich auszulegen und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, zur Stellungnahme vorzulegen.
- Änderung Bebauungsplan „Frischeck“ – Abwägung und Satzungsbeschluss:
Der Stadtrat beschließt die 7. Änderung des Bebauungsplanes „Frischeck“ entsprechend der Abwägung als Satzung. Der Entwurf ist entsprechend der Abwägung abzuändern. Der Satzungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung ist anschließend öffentlich bekannt zu machen.
- Änderung Außenbereichssatzung „Unterer Neidlingerberg“ – Abwägung und Satzungsbeschluss:
Der Stadtrat beschloss die 1. Änderung der Außenbereichssatzung „Unterer Neidlingerberg“ entsprechend der Abwägung als Satzung. Der Satzungsbeschluss ist nach Ausfertigung der Änderungssatzung öffentlich bekannt zu machen.
- Änderung Ergänzungssatzung „Sickling III“ – Abwägung und Satzungsbeschluss:
Der Stadtrat beschloss die 1. Änderung der Ergänzungssatzung „Sickling III“ entsprechend der Abwägung als Satzung. Der Satzungsbeschluss ist nach der Ausfertigung der Änderungssatzung öffentlich bekannt zu machen.
- Änderung Ergänzungssatzung „Ratzing-West“ – erneute Abwägung und Satzungsbeschluss:
Der Satzungsbeschluss des Stadtrates vom 30.04.2025 wird aufgehoben. Der Stadtrat stimmte dem vorliegenden Entwurf entsprechend der Abwägung zu. Der Entwurf ist entsprechend der Abwägung abzuändern. Der Entwurf ist anschließend erneut öffentlich auszulegen und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, zur Stellungnahme vorzulegen.
- Änderung Bebauungsplan „Jandelsbrunner Straße“ Teilaufhebung – Abwägung und Satzungsbeschluss:
Der Stadtrat beschloss den Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Jandelsbrunner Straße“ als Satzung.
Widmung des öffentlichen Parkplatzes in der Jandelsbrunner Straße:
Der Stadtrat beschließt, den nachfolgend bezeichneten Parkplatz in der Jandelsbrunner Straße gemäß Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Art. 6 BayStrWG als Ortsstraße mit der Zweckbestimmung „öffentlicher Parkplatz“ zu widmen.
Straßenbezeichnung:
Bezeichnung des Straßenzugs: Parkplatz Jandelsbrunner Straße
Einteilung/Straßenklasse: Ortsstraße mit Zweckbestimmung „öffentlicher Parkplatz“
Fl.Nr. und Gemarkung: 508/5, Gemarkung Waldkirchen
Anfangspunkt: Gehweg Jandelsbrunner Straße (Fl.Nr. 448/9, Gemarkung Waldkirchen)
Endpunkt: Schulstraße (Fl.Nr. 508/18, Gemarkung Waldkirchen)
Länge: 0,245 km
Straßenbaulastträger: Stadt Waldkirchen
Widmungsbeschränkung: —
Benutzung: Fahrzeuge aller Art
Bemerkung: öffentlicher Parkplatz