Der Stadtrat der Stadt Waldkirchen hat in der Sitzung vom 24.11.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 133 beschlossen.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Planentwurf vom 08.04.2022 und erstreckt sich auf die Flur-Nrn. 443 und 446 der Gemarkung Unterhöhenstetten. Die Gesamtfläche des räumlichen Geltungsbereichs beträgt ca. 2,409 ha. Das Plangebiet liegt im Westen von Waldkirchen und im Süden der Ortschaft „Kühn“.
Im Osten des Plangebiets befindet sich die Gemeindeverbindungsstraße „Bernhardsberg – Kühn“ sowie eine Mischwaldfläche. Im Norden grenzt des Plangebiet ebenfalls an einen bestehenden Mischwald an. Im Süden und Westen wird das Plangebiet von Biodiversitätsflächen/Gehölzflächen und vom Bachlauf des „Steinmüllerbach“ eingerahmt.
Im aktuell gültigen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet derzeit als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Mit der 133. Änderung des Flächennutzungsplanes soll dieser Bereich nun als Sondergebiet „Solar“ ausgewiesen werden. Mit dieser Änderung soll die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage ermöglicht werden.
Das Bauleitverfahren dient der Schaffung von Flächen, auf denen unter Nutzung der Sonnenenergie regenerative Energien erzeugt werden. Die staatlich proklamierte Energiewende wird damit auch weiter vorangetrieben.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die Entwicklungen mit Hilfe eines Bebauungsplanes umgesetzt werden, um Rechtssicherheit zu schaffen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Parallel-verfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.
Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die Planung frühzeitig unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der hierzu erstellte Planentwurf samt Anlagen liegt zusammen mit dem Entwurf des Umweltberichts gem. § 2 Abs. 4 und § 2 a BauGB in der Zeit vom
29.04.2022 bis einschließlich 30.05.2022
im Rathaus der Stadt Waldkirchen, Rathausplatz 1, 94065 Waldkirchen, Zimmer 1.18, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Während der vorgenannten Auslegungsfrist hat jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Entsprechende Stellungnahmen können schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form abgegeben werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können auch im Internet unter https://waldkirchen.de/aktuelles-uebersicht/bauamt-und-vergabe-news/ eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Waldkirchen deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. E) DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Waldkirchen, 26.04.2022
Stadt Waldkirchen
Heinz Pollak
1. Bürgermeister
2_rechtskräftiger Flächennutzungsplan
3_Fortschreibung Flächennutzungsplan
4_Lageplan M 1_25 000 Übersichtsplan
5_Lageplan M 1_5000 Bestandsplan