Vollzug der Baugesetze;
Erlass der Ergänzungssatzung „Oberndorf Ost“
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Waldkirchen hat in der Sitzung vom 15.09.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss zum Erlass der Ergänzungssatzung „Oberndorf Ost“ gefasst.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Planentwurf vom 06.10.2021 und erstreckt sich über eine Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr.: 199 der Gemarkung Ratzing. Die Gesamtfläche des räumlichen Geltungsbereichs beträgt ca. 0,10 ha. Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand von Oberndorf. Die Entfernung zum Stadtkern von Waldkirchen beträgt ca. 3,0 km. Das Plangebiet wird im Norden und im Osten durch landwirtschaftliche Ackerflächen begrenzt. Im Westen grenzt die bestehende Bebauung sowie die Gemeindestraße an das Plangebiet an. In südlicher Richtung wird das Planungsgebiet durch die Gemeindestraße begrenzt.
Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Dorfgebiet ausgewiesen.
Mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung soll die bestehende Wohnbebauung erweitert und somit die Errichtung von einem Wohnhaus ermöglicht werden. Durch die Entstehung neuer Wohnbauflächen soll der Bedarf an Wohnraum gedeckt werden.
Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Dorfgebiet ausgewiesen.
Luftbild Auszug mit Geltungsbereich
Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht. Gleichzeitig wird die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB über die Planung unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der hierzu erstellte Entwurf liegt in der Zeit vom
03.11.2021 bis einschließlich 02.12.2021
im Bauamt der Stadt Waldkirchen, Rathausplatz 1, 94065 Waldkirchen, Zimmer 2.25, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich aus. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form abgegeben werden. Aufgrund der aktuell bestehenden Covid-19 Pandemie und der damit zusammenhängenden Einschränkungen ist eine Einsichtnahme im Rathaus nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter 08581/202-24 möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung der Satzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Waldkirchen deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Die Aufstellung der Satzung wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. E) DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Waldkirchen 25.10.2021
Stadt Waldkirchen
Heinz Pollak
1. Bürgermeister
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren