Vollzug der Baugesetze;
Aufstellung des Bebauungsplanes „Wotzmannsreut Nordost“
Erneute Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Waldkirchen hat in der Sitzung vom 20.10.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wotzmannsreut Nordost“ beschlossen.
Der Entwurf wurde nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB geändert. Daher sind die Unterlagen gem. § 4 a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut auszulegen. Die erneute Einholung der Stellungnahmen erfolgt gem. § 4 a Abs.3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten Teilen.
Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt.
Der Geltungsbereich erstreckt sich über Teilflächen der Grundstücke Flur-Nrn. 4435 und 4436 der Gemarkung Karlsbach. Die Gesamtfläche des räumlichen Geltungsbereichs beträgt ca. 2.900 m2. Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand der Ortschaft Wotzmannsreut. Die Entfernung zum Zentrum von Waldkirchen beträgt ca. 2,5 km. Das Plangebiet wird im Norden durch landwirtschaftliche Nutzfläche begrenzt. Im Osten grenzt die Gemeindeverbindungsstraße und landwirtschaftliche Nutzfläche an das Plangebiet an. In westlicher Richtung wird das Plangebiet durch die vorhandene Bebauung begrenzt. Im Süden grenzt die Gemeindeverbindungsstraße und die vorhandene Wohnbebauung an das Plangebiet an.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Schaffung weiterer dringend benötigter Wohnbauflächen. Mit dem Bebauungsplan wird die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen im Außenbereich begründet, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Für den Geltungsbereich soll ein allgemeines Wohngebiet „WA“ mit drei Bauparzellen und entsprechender Nutzungsfestsetzung ausgewiesen werden.
Luftbild Geltungsbereich
Die Öffentlichkeit wird hiermit gem. § 3 Abs. 2 BauGB über die Planung unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Der hierzu erstellte Planentwurf liegt in der Zeit vom
10.11.2022 bis einschließlich 25.11.2022
im Bauamt der Stadt Waldkirchen, Rathausplatz 1, 94065 Waldkirchen, Zimmer 2.25, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich aus. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Waldkirchen deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Da die Aufstellung des Bebauungsplanes im Verfahren nach § 13 b BauGB durchgeführt, ist die Erstellung eines Umweltberichtes nicht erforderlich.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. E) DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Waldkirchen 02.11.2022
Stadt Waldkirchen
Heinz Pollak
1. Bürgermeister