Aufstellung des Bebauungsplanes „Ratzing I“: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
30. November 2022
Änderung Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 135: Bekanntmachung Änderungsbeschluss und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
30. November 2022

Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Unholdenberg“: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Vollzug der Baugesetze;
Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Unholdenberg“
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Waldkirchen hat in der Sitzung vom 06.04.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Unholdenberg“ beschlossen.

Das Plangebiet liegt südwestlich der Ortschaft Unholdenberg. Der Geltungsbereich erstreckt sich über eine Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 264 der Gemarkung Unterhöhenstetten. Die Gesamtfläche des räumlichen Geltungsbereichs beträgt ca. 11,04 ha. Im Norden an das Plangebiet angrenzend befindet sich die Gemeindestraße Flur-Nr. 2154. In westlicher Richtung wird das Plangebiet durch landwirtschaftliche Fläche begrenzt. Im Osten grenzen landwirtschaftliche Nutzfläche, Hecken- und Baumstrukturen an das Plangebiet an. Forstwirtschaftliche Fläche grenzt im Süden an das Plangebiet an.

Ziel und Zweck der Planung ist eine kostengünstige und effiziente Energieerzeugung durch regenerative Energien und zudem einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Für den Geltungsbereich soll ein Sondergebiet für erneuerbare Energien (Freiflächen-Photovoltaik) entwickelt werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Unholdenberg“ dient dazu, die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.

               

Luftbild                                                                                              Lageplan mit Geltungsbereich

Dieser Beschluss wir hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht. Gleichzeitig wird die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die Planung frühzeitig unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der hierzu erstellte Planentwurf samt Anlagen liegt zusammen mit dem Entwurf des Umweltberichts gem. § 2 Abs. 4 und § 2 a BauGB in der Zeit vom

01.12.2022 bis einschließlich 04.01.2023

im Bauamt der Stadt Waldkirchen, Rathausplatz 1, 94065 Waldkirchen, Zimmer 2.25, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Während der vorgenannten Auslegungsfrist hat jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Entsprechende Stellungnahmen können schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Waldkirchen deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. E) DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Waldkirchen 30.11.2022
Stadt Waldkirchen

Christian Zarda
2. Bürgermeister