Vollzug der Baugesetze;
Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Solarpark Karlsbach“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Waldkirchen hat in der Sitzung vom 20.12.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Solarpark Karlsbach“ beschlossen.
Das Plangebiet liegt südlich der Ortschaft Karlsbach. Die Entfernung nach Waldkirchen beträgt ca. 3,6 km. Der Geltungsbereich erstreckt sich über das Grundstück Flur-Nr. 188 der Gemarkung Karlsbach. Die Gesamtfläche des räumlichen Geltungsbereichs beträgt ca. 35.908 m2. Das Plangebiet wird im Norden und Westen durch einen Feld- und Wiesenweg begrenzt. Im Osten grenzt landwirtschaftliche Nutzfläche an das Plangebiet an. In südlicher Richtung wird das Plangebiet durch den Schinderbach mit Gehölzsaum, Hochstaudenbestand und Nasswiesenabschnitte begrenzt.
Ziel und Zweck der Planung ist eine kostengünstige und effiziente Energieerzeugung durch regenerative Energien und zudem einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die bisherige Nutzung wird aufgegeben. Der Bereich soll als Sondergebiet für erneuerbare Energien (Freiflächen-Photovoltaik) entwickelt werden. Aufgrund der derzeitigen geopolitischen Lage setzt sich die Stadt als ein wichtiges Ziel, umweltfreundlichen und erneuerbaren Formen der Energieversorgung möglichst zeitnah den Vorrang einzuräumen, im Speziellen die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Solarpark Karlsbach“ dient dazu, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Solarparks zu erreichen. Für den Geltungsbereich soll ein Sondergebiet (SO) mit entsprechenden Nutzungsfestsetzungen ausgewiesen werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.
Luftbild Lageplan mit Geltungsbereich
Die Öffentlichkeit wird hiermit gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die Planung unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der hierzu erstellte Planentwurf samt Anlagen liegt zusammen mit dem Entwurf des Umweltberichts gem. § 2 Abs. 4 und § 2 a BauGB in der Zeit vom
19.10.2022 bis einschließlich 18.11.2022
im Bauamt der Stadt Waldkirchen, Rathausplatz 1, 94065 Waldkirchen, Zimmer 2.25, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Während der vorgenannten Auslegungsfrist hat jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Entsprechende Stellungnahmen können schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form abgegeben werden. Aufgrund der aktuell bestehenden Covid-19 Pandemie und der damit zusammenhängenden Einschränkungen ist eine Einsichtnahme im Rathaus nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter 08581/202-24 möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Waldkirchen deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. E) DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Waldkirchen 18.10.2022
Stadt Waldkirchen
Heinz Pollak
1. Bürgermeister