Vollzug der Baugesetze;
Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Solarenergie Kühn“ und entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Waldkirchen hat in der Sitzung vom 24.11.2021 jeweils gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
– die Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Solarenergie Kühn“
und
– die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes
beschlossen.
Die vorgenannten Bauleitplanverfahren dienen der Errichtung einer (zweigeteilten) Freiflächen-Photovoltaikanlage auf den Grundstücken Flnrn. 443 und 446 der Gemarkung Unterhöhenstetten.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes sind für einen Bereich zwischen den Ortschaften Bernhardsberg und Kühn vorgesehen. Die Bereiche des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung erstrecken sich über eine Fläche von ca. 2,5 ha auf den beiden vorgenannten Grundstücken.
Die interessierten Bürgerinnen und Bürger können sich – auf Grund der bestehende Covid-19 Pandemie unter Beachtung der 3G-Regel und nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel.Nr. 08581/202-25 – während der üblichen Dienstzeiten in der Hauptverwaltung der Stadt Waldkirchen, Rathausplatz 1, 94065 Waldkirchen, Zi. Nr. 1.18, Kenntnis über diese Bauleitplanung verschaffen.
Waldkirchen, 08.12.2021
Stadt Waldkirchen
Heinz Pollak
1. Bürgermeister