Vollzug der Baugesetze;
Aufstellung des Bebauungsplanes (SO) „Solarenergie Karlsbach I“ und entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Waldkirchen hat in der Sitzung vom 20.12.2021 jeweils gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
– die Aufstellung des Bebauungsplanes (SO) „Solarenergie Karlsbach I“
und
– die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes
beschlossen.
Die vorgenannten Bauleitplanverfahren dienen der Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Grundstück Flnr. 188 der Gemarkung Karlsbach.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes sind für einen Bereich nahe der Ortschaft Karlsbach vorgesehen. Die Bereiche des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung erstrecken sich über eine Fläche von ca. 3,4 ha auf dem obigen Grundstück.
Die interessierten Bürgerinnen und Bürger können sich – auf Grund der bestehende Covid-19 Pandemie unter Beachtung der 3G-Regel und nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel.Nr. 08581/202-0 – während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus der Stadt Waldkirchen, Rathausplatz 1, 94065 Waldkirchen, Kenntnis über diese Bauleitplanung verschaffen.
Waldkirchen, 23.12.2021
Stadt Waldkirchen
Heinz Pollak
1. Bürgermeister