Vollzug der Baugesetze;
Aufstellung des Bebauungsplanes „Ratzing I“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Waldkirchen hat in der Sitzung vom 20.12.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ratzing I“ beschlossen.
Das vorgenannte Bauleitplanverfahren dient der Ausweisung von Bauflächen für zwei Einfamilienhäusern auf den Grundstücken Flnrn. 70 (Teilfäche) und 70/1 (Teilfläche) der Gemarkung Ratzing.
Die interessierten Bürgerinnen und Bürger können sich – auf Grund der bestehende Covid-19 Pandemie unter Beachtung der 3G-Regel und nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel.Nr. 08581/202-0 – während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus der Stadt Waldkirchen, Rathausplatz 1, 94065 Waldkirchen, Kenntnis über diese Bauleitplanung verschaffen.
Waldkirchen, 23.12.2021
Stadt Waldkirchen
Heinz Pollak
1. Bürgermeister