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Aufstellung des BP „SO Solarpark Mitterleinbach-Unterhöhenstetten“: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
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Änderung Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 134 (Sondergebiet Solarpark Mitterleinbach-Unterhöhenstetten): Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Vollzug der Baugesetze;

Änderung Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 134

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

 

 

 

Der Stadtrat der Stadt Waldkirchen hat in der Sitzung vom 24.11.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 134 beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Planentwurf vom 02.05.2022 und erstreckt sich auf die Flur-Nrn. 82 (T), 83 (T) und 84 (T) der Gemarkung Unterhöhenstetten. Die Gesamtfläche des räumlichen Geltungsbereichs beträgt ca. 17.765 m². Das Plangebiet liegt nordöstlich der Ortschaft Unterhöhenstetten. Die Entfernung nach Waldkirchen beträgt ca. 3,0 km.

 

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

 

Im Norden            durch die Erlau und Gewässer-Begleitgehölze

Im Westen            durch landwirtschaftliche Nutzfläche

Im Osten               durch landwirtschaftliche Nutzfläche

Im Süden              durch einen gemeindlichen Feld- und Waldweg

 

Im aktuell gültigen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet derzeit als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Mit der 134. Änderung des Flächennutzungsplanes soll dieser Bereich nun als Sondergebiet (SO) ausgewiesen werden. Mit dieser Änderung soll die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage ermöglicht werden.

Das Bauleitverfahren dient der Schaffung von Flächen, auf denen unter Nutzung der Sonnenenergie regenerative Energien erzeugt werden. Die staatlich proklamierte Energiewende wird damit auch weiter vorangetrieben.

 

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die Entwicklungen mit Hilfe eines Bebauungsplanes umgesetzt werden, um Rechtssicherheit zu schaffen.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Parallel-verfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.

 

                                         

 

Rechtskräftiger Flächennutzungsplan                          Fortschreibung des Flächennutzungsplans

 

 

Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die Planung frühzeitig unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Der hierzu erstellte Planentwurf samt Anlagen liegt zusammen mit dem Entwurf des Umweltberichts gem. § 2 Abs. 4 und § 2 a BauGB in der Zeit vom

 

11.05.2022 bis einschließlich 13.06.2022

im Rathaus der Stadt Waldkirchen, Rathausplatz 1, 94065 Waldkirchen, Zimmer 1.18, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.

Während der vorgenannten Auslegungsfrist hat jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Entsprechende Stellungnahmen können schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form abgegeben werden.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können auch im Internet unter https://waldkirchen.de/aktuelles-uebersicht/bauamt-und-vergabe-news/ eingesehen werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Waldkirchen deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. E) DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

 

Waldkirchen, 09.05.2022

Stadt Waldkirchen

 

Heinz Pollak
1.
Bürgermeister

BP SO Mitterleinbach-Unterhöhenstetten