Vollzug der Baugesetze;
Änderung Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 136 (SO Solarpark Unterhöhenstetten-Mitterleinbach)
Bekanntmachung der Genehmigung gem. § 6 Abs. 5 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Waldkirchen hat sich in der Sitzung vom 25.01.2023 mit den eingegangen Bedenken und Anregungen auseinandergesetzt und beschlossen, den Flächennutzungsplan mit Deckblatt 136 zu ändern und den Bereich als Sondergebiet (SO) auszuweisen.
Mit Bescheid vom 19.04.2023 Az.: 40-60-FP-46-2022 hat das Landratsamt Freyung-Grafenau die 136. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldkirchen genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.
Die 136. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, können
in der Geschäftsleitung der Stadt Waldkirchen, Rathausplatz 1, 94065 Waldkirchen, Zimmer 1.18, während der üblichen Dienstzeiten eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Unterlagen können auch auf der Homepage der Stadt Waldkirchen bei der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ unter https://waldkirchen.de/aktuelles-uebersicht/bauamt-und-vergabe-news/ eingesehen werden.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
Waldkirchen, 11.05.2023
Stadt Waldkirchen
gez.
Heinz Pollak