Änderung des Bebauungsplanes „Frischäcker II“ durch Deckblatt 1: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
28. März 2022
Änderung des Bebauungsplanes „GE Richardsreut“ durch Deckblatt 4: Beteiligung der Öffentlichkeit
28. März 2022

Änderung Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 134: Bekanntmachung Änderungsbeschluss und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Vollzug der Baugesetze;
Änderung Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 134
Bekanntmachung Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Waldkirchen hat in der Sitzung vom 23.02.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 134 beschlossen.

Der Geltungsbereich erstreckt sich über Teilflächen der Flur-Nrn. 557/2 und 557 der Gemarkung Waldkirchen. Die Gesamtfläche des räumlichen Geltungsbereichs beträgt ca. 0,7 ha. Das Plangebiet liegt süd-/östlich der Stadt Waldkirchen. Im Norden und Süden wird das Planungsgebiet durch das bestehende Gewerbegebiet begrenzt. In westlicher Richtung grenzt die Bahnholzstraße und das bestehende Gewerbegebiet an das Planungsgebiet an. Die vorhandene Grünfläche und Wohnbebauung grenzt im Osten an das Plangebiet an.

Im aktuell gültigen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet derzeit als Gewerbegebiet (GE) dargestellt. Mit der 134. Änderung des Flächennutzungsplanes soll dieser Bereich teilweise nun als Sondergebiet (SO) ausgewiesen werden. Mit dieser Änderung soll die Erweiterung des Einzelhandelsmarktes „Netto“ ermöglicht werden. Dies ist erforderlich, da für die Erweiterung eine Verkaufsfläche von mehr als 800 m2 und eine Bruttogeschossfläche von mehr als 1200 m2 geplant ist.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.

                         

Auszug FPlan – Bestand                                                                                           Auszug FPlan – neu

Dieser Beschluss wir hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht. Gleichzeitig wird die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die Planung frühzeitig unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der hierzu erstellte Planentwurf samt Anlagen liegt zusammen mit dem Entwurf des Umweltberichts gem. § 2 Abs. 4 und § 2 a BauGB in der Zeit vom

29.03.2022 bis einschließlich 02.05.2022

im Bauamt der Stadt Waldkirchen, Rathausplatz 1, 94065 Waldkirchen, Zimmer 2.25, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Während der vorgenannten Auslegungsfrist hat jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Entsprechende Stellungnahmen können schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form abgegeben werden. Aufgrund der aktuell bestehenden Covid-19 Pandemie und der damit zusammenhängenden Einschränkungen ist eine Einsichtnahme im Rathaus nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter 08581/202-24 möglich.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können auch im Internet unter https://waldkirchen.de/aktuelles-uebersicht/bauamt-und-vergabe-news/ eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Waldkirchen deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. E) DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Waldkirchen 28.03.2022
Stadt Waldkirchen

Heinz Pollak
1. Bürgermeister