Vollzug der Baugesetze;
Änderung Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 131
Bekanntmachung Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Waldkirchen hat in der Sitzung vom 20.10.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 131 beschlossen.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Planentwurf vom 04.04.2022 und erstreckt sich über die Flur-Nrn. 2131, 2133 und 2135 der Gemarkung Stadl. Die Gesamtfläche des räumlichen Geltungsbereichs beträgt ca. 11 ha. Das Plangebiet befindet sich südlich der Ortschaft Solla. In nördlicher Richtung an das Plangebiet angrenzend befindet sich die bestehende Wohnbebauung und die Gemeindeverbindungsstraße. Im Osten und Westen grenzen landwirtschaftliche Nutzfläche und die Gemeindeverbindungsstraße an das Plangebiet an. Der in südlicher Richtung angrenzende Gehölzbestand bleibt erhalten.
Im aktuell gültigen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet derzeit als Land- und forstwirtschaftliche Fläche dargestellt. Mit der 126. Änderung des Flächennutzungsplanes soll dieser Bereich nun als Sondergebiet ausgewiesen werden. Hierdurch soll die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage ermöglicht werden.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.
Luftbild Auszug mit Geltungsbereich
Dieser Beschluss wir hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht. Gleichzeitig wird die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die Planung frühzeitig unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der hierzu erstellte Planentwurf samt Anlagen liegt zusammen mit dem Entwurf des Umweltberichts gem. § 2 Abs. 4 und § 2 a BauGB in der Zeit vom
27.04.2022 bis einschließlich 30.05.2022
im Bauamt der Stadt Waldkirchen, Rathausplatz 1, 94065 Waldkirchen, Zimmer 2.25, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Während der vorgenannten Auslegungsfrist hat jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Entsprechende Stellungnahmen können schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Waldkirchen deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. E) DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Waldkirchen 27.04.2022
Stadt Waldkirchen
Heinz Pollak
1. Bürgermeister