Vollzug der Baugesetze;
Änderung Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 134
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Waldkirchen hat in der Sitzung vom 23.02.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 134 beschlossen.
In der Zeit vom 29.03.2022 bis 02.05.2022 fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB statt. Die frühzeitige Fachstellenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom 30.03.2022 bis 13.05.2022 statt. Den Trägern öffentlicher Belange wurden die Unterlagen zur Stellungnahme vorgelegt.
In der Sitzung vom 27.07.2022 hat sich der Stadtrat mit den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Fachstellen und Bürger befasst. Es wurde beschlossen, den Entwurf entsprechend anzupassen und auszulegen.
Der Geltungsbereich erstreckt sich über die Flur-Nrn. 534/4, 557, 557/2, 558 (T), 570/21 (T), 575/6, 575/7 und 518/1 der Gemarkung Waldkirchen. Die Gesamtfläche des räumlichen Geltungsbereichs beträgt ca. 0,7 ha. Das Plangebiet liegt süd-/östlich der Stadt Waldkirchen. Im Norden und Süden wird das Planungsgebiet durch das bestehende Gewerbegebiet begrenzt. In westlicher Richtung grenzt die Bahnholzstraße und das bestehende Gewerbegebiet an das Planungsgebiet an. Die vorhandene Grünfläche und Wohnbebauung grenzt im Osten an das Plangebiet an.
Grund für die Planung ist die beabsichtigte Erweiterung des bestehenden Einzelhandelsmarkts „Netto“. Im aktuell gültigen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet derzeit als Gewerbegebiet GE (e) dargestellt. Die 134. Änderung des Flächennutzungsplanes dient dazu, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung zu erreichen. Da für die Erweiterung eine Verkaufsfläche von mehr als 800 m2 und eine Bruttogeschossfläche von mehr als 1200 m2 geplant ist, ist die Änderung der Parzelle von einem Gewerbegebiet GE(e) zu einem Sondergebiet (SO) erforderlich.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.
Luftbild Auszug mit Geltungsbereich
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zur Planung verfügbar:
Schutzgut | Information | Auswirkungen / Erheblichkeit |
Arten und Lebensräume | Das Gewerbegebiet wird zum Teil bis dato als landwirtschaftliche Grünfläche genutzt. Der Rest ist bereits mit einem Einzelhandelsmarkt bebaut. Um negative Auswirkungen zu vermeiden, sieht der Bebauungsplan eine Eingrünung des Baubereiches und eine Teilversiegelung der Stellflächen vor. Zusammen mit den Maßnahmen auf der zuordneten Ausgleichsfläche, wie Baum- und Strauchpflanzungen, sowie Pflegeextensivierung sollen die negativen Auswirkungen des Eingriffs ausgeglichen werden. | Es ist von einer mäßigen Auswirkung auf das Schutzgut auszugehen. |
Boden | Als Ausgangsmaterial der Bodenbildung ist Silikatgestein, Granite und Gneise zu erwarten. Das Bodenprofil besteht erwartungsgemäß aus flachgründiger Oberbodenschicht auf grobsandigem Lehm. Im Untergrund sind brockige oder sandige Gesteinsverwitterungen bis zu zerklüftetem Fels zu erwarten. Es liegen der Stadt Waldkirchen keine Kenntnisse über Altlasten oder mit Kampfmitteln kontaminierte Bereiche im Planungsgebiet vor. | Aufgrund der Versiegelung und des Untergrundes sind insgesamt mäßige Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zu erwarten. |
Wasser | Ein für das Bauvorhaben relevantes Grundwasservorkommen ist nicht erkennbar. Zulauf von Hang und Schichtwasser im Zuge der Bodenbewegungen ist möglich. Sämtliche Schicht- und Oberflächenwasser werden in einem Regenwasserkanal gefasst und dem öffentlichen Kanalnetz zugeleitet. Es sind keine stehenden Gewässer im Planungsgebiet vorhanden. | Im Hinblick auf das Schutzgut Grundwasser sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.
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Luft / Klima | Frischluftschneisen und zugehörige Kaltluftentstehungsgebiete werden nicht beeinträchtigt. | Es liegt hier keine Betroffenheit vor. |
Landschaftsbild | Das Planungsgebiet wird durch die noch vorhandene relativ geringe landwirtschaftliche Wiesennutzung und die geringe bewegte Topographie nicht entscheidend geprägt. Von der Bannholzstraße und der umgebenden Bebauung aus ist der zu bebauende Bereich teilweise einsehbar. | Da sich das Planungsgebiet im bereits bebauten Gewerbegebiet befindet, ist mit einer geringen Auswirkung auf das Landschaftsbild zu rechnen. |
Kultur- und Sachgüter | Die Schutzgüter Kultur- und Sachgüter werden hier nicht behandelt, da keine Betroffenheit vorliegt. | Das Schutzgut wird nicht beeinträchtigt. |
Mensch / Lärm | Um den Schallschutz für das Wohngebiet in der Nachbarschaft des geplanten Gewerbegebiets von den diesbezüglichen Lärmeinwirkungen sicherzustellen, wird eine Lärmkontingentierung vorgenommen. Die Kontingente gewährleisten, dass es durch die neuen Gewerbeflächen im Zusammenwirken mit dem bereits vorhandenen Gewerbe nicht zu einer Überschreitung der städtebaulichen Orientierungswerte von 50/35 dB(A) (reines Wohngebiet) kommen kann. | Die Auswirkungen auf das Schutzgut sind daher als mäßig einzustufen. |
Die Öffentlichkeit wird hiermit gem. § 3 Abs. 2 BauGB über die Planung unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die hierzu erstellte Planung samt Anlagen liegt zusammen mit dem Entwurf des Umweltberichtes und der Begründung gem. § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB in der Zeit vom
05.10.2022 bis einschließlich 04.11.2022
im Bauamt der Stadt Waldkirchen, Rathausplatz 1, 94065 Waldkirchen, Zimmer 2.25, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich aus. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form abgegeben werden. Aufgrund der aktuell bestehenden Covid-19 Pandemie und der damit zusammenhängenden Einschränkungen ist eine Einsichtnahme im Rathaus nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter 08581/202-24 möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Waldkirchen deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. E) DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Waldkirchen 26.09.2022
Stadt Waldkirchen
Heinz Pollak
1. Bürgermeister