Vollzug der Baugesetze;
Änderung des Bebauungsplanes „Holzfreyung“ durch Deckblatt 1
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Waldkirchen hat in der Sitzung vom 20.10.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Bebauungsplanes „Holzfreyung“ durch Deckblatt 1 beschlossen.
In der Zeit vom 21.01.2022 bis 21.02.2022 fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB statt. Die frühzeitige Fachstellenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom 24.01.2022 bis 04.03.2022 statt. Den Trägern öffentlicher Belange wurden die Unterlagen zur Stellungnahme vorgelegt.
In der Sitzung vom 06.04.2022 hat sich der Stadtrat mit den eingegangenen Bedenken und Anregungen der Fachstellen und Bürger befasst. Es wurde beschlossen, den Entwurf entsprechend anzupassen und auszulegen.
Der Geltungsbereich erstreckt sich über die Flur-Nrn. 1819/6 und 1819/7 der Gemarkung Unterhöhenstetten. Die Gesamtfläche des räumlichen Geltungsbereichs beträgt ca. 5.600 m2. Das Plangebiet liegt in der Ortschaft Holzfreyung. Die Entfernung zur Stadt Waldkirchen beträgt ca. 7 km. In nördlicher Richtung an das Plangebiet angrenzend befindet sich die bestehende Wohnbebauung bzw. die Gemeindestraße. Im Osten, Westen und Süden wird das Plangebiet durch landwirtschaftliche Nutzfläche begrenzt.
Der Eigentümer der Grundstücke beabsichtigt auf den vorgenannten Grundstücken Doppelhäuser, Mehrfamilienhäuser sowie ein Heizhaus zu errichten. Das Vorhaben weicht in ein paar Punkten von der aktuellen Fassung des Bebauungsplanes ab. Insbesondere ist für das vorgesehene Heizhaus die Ausweisung eines zusätzlichen Baufensters erforderlich. Damit das Projekt in dieser Form verwirklicht werden kann, ist daher eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Durch die Änderung planlicher und textlicher Festsetzungen werden die Grundzüge der Planung gem. § 13 Abs. 1 BauGB berührt. Die Deckblattänderung kann somit nicht im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.
Lageplan/Luftbild Auszug mit Geltungsbereich
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zur Planung verfügbar:
Schutzgut | Information | Auswirkungen / Erheblichkeit |
Arten und Lebensräume | Der Versiegelungsgrad führt zu Eingriffen in die Lebensraumqualität. Im Zuge des Ausgleichs werden Flächen ökologisch aufgewertet. Es bestehen Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Wasser und Boden. Durch das Monitoring sollen unerwartete negative Effekte, insbesondere im Hinblick auf den Biotopverbund, sowie auf das Landschaftsbild vermieden werden. Bei Bedarf werden später geeignete Vorgaben festgelegt. | Die Auswirkungen auf das Schutzgut sind als mäßig einzustufen. |
Boden | Eine Umgestaltung des Geländes ist aufgrund der planen Fläche weitgehend auszuschließen. Baubedingt ist auf eine fachgerechte Lagerung und Handhabung von Unter- und Oberboden zu achten. Der natürliche Bodenaufbau wird großflächig verändert, mit Auswirkungen auf Versickerung, Porenvolumen und Leistungsfähigkeit. | Es ist von geringen Auswirkungen für das Schutzgut auszugehen |
Wasser | Aufgrund der hydrogeologischen Verhältnisse sind keine Veränderungen der Grundwasserverhältnisse zu erwarten. Nachteilige Auswirkungen sind durch die Festsetzungen vermeidbar, bzw. ausgleichbar. Die Grundwasserneubildung wird durch den Versiegelungsgrad beeinträchtigt. | Die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sind als gering einzustufen. |
Luft / Klima | Es wurden Festsetzungen zur Versiegelung und Eingrünung getroffen, um die Immissionen weitgehend zu dezimieren. Frischluftschneisen und zugehörige Kaltluftentstehungsgebiete werden somit nur gering beeinträchtigt. | Das Schutzgut Luft / Klima wir nur mäßig beeinträchtigt. |
Landschaftsbild | Das Planungsgebiet ist durch den umliegenden Baumbestand kaum einsehbar. Eine Fernwirkung für sensible Bereiche besteht im Wesentlichen nicht. | Insgesamt sind mäßige Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild zu erwarten. |
Kultur- und Sachgüter | Die Schutzgüter Kultur- und Sachgüter werden hier nicht behandelt, da keine Betroffenheit vorliegt. | Keine Auswirkungen, da nicht vorhanden. |
Mensch | Im geplanten Wohngebiet kann die Lärmbelastung soweit reduziert werden, dass gesunde Wohnverhältnisse nicht beeinträchtigt werden. | Es ist von mäßigen Auswirkungen für das Schutzgut auszugehen. |
Die Öffentlichkeit wird hiermit gem. § 3 Abs. 2 BauGB über die Planung unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die hierzu erstellte Planung samt Anlagen liegt zusammen mit dem Entwurf des Umweltberichtes und der Begründung gem. § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB in der Zeit vom
08.08.2022 bis einschließlich 08.09.2022
im Bauamt der Stadt Waldkirchen, Rathausplatz 1, 94065 Waldkirchen, Zimmer 2.25, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich aus. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Waldkirchen deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. E) DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Waldkirchen 30.07.2022
Stadt Waldkirchen
Heinz Pollak
1. Bürgermeister
Entwurf_Änderung Bebauungsplan Holzfreyung – DB 1
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren